Videoaufzeichnungen von Sitzungen der Kommunalpolitik dürfen von den Gemeinden nicht dauerhaft veröffentlicht werden. So interpretiert zumindest das Land Oberösterreich einen 33 Jahre alten Gesetzestext. Die Neos hinterfragen diese Praxis jetzt im Landtag und fordern eine Anpassung der Gemeindeordnung.
Dem kürzlich präsentierten Informationsfreiheitsgesetz zum Trotz machen die Neos in OÖ jetzt auf einen ihrer Meinung nach intransparenten Missstand aufmerksam: Die Landesregierung verbiete es den Kommunen, Videos von Gemeinderatssitzungen dauerhaft zu veröffentlichen – anders, als das bei Nationalrats- und Landtagssitzungen der Fall ist. Sie stütze sich dabei auf die Gemeindeordnung aus dem Jahr 1990, die derlei nicht explizit erlaube.
Rechtsansicht schafft „absurde Situation“
Die Neos gehen der Sache mit einer schriftlichen Anfrage an die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) auf den Grund. Denn: Die Rechtsansicht der Regierung schaffe eine „absurde Situation“, heißt es darin. Immerhin sei es Besuchern von Gemeinderatssitzungen sehr wohl erlaubt, Videos zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Gemeinde selber dürfe das aber nicht.
Der Gemeinderat ist die Volksvertretung und kein Geheimverein. Was im Gemeinderat entschieden und besprochen wird, soll auch nachträglich in einer Mediathek abgerufen werden können.
Felix Eypeltauer, Neos-Klubobmann
Gemeindeordnung „nicht mehr zeitgerecht“
„Der Gemeinderat ist die Volksvertretung und kein Geheimverein“, sagt Neos-Klubchef Felix Eypeltauer. Deshalb sollten Bürger das, was dort besprochen wird, auch nachträglich in einer Mediathek abrufen können. „Wir fordern eine Anpassung der Gemeindeordnung, die hier einfach nicht mehr zeitgerecht ist.“
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