Auch Sechsjährige, die noch nicht schulreif sind, müssen laut Gesetz die Schulbank drücken. Eine einzige Ausnahme findet sich im Mutter-Kind-Pass.
„Die Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September“, so steht es im Schulpflichtgesetz 1985. Und zwar ohne Wenn und Aber, wie der Landesverband der Elternvereine OÖ kritisiert. „Wir hatten einen Fall, da waren sich Eltern, Kindergarten und Schule einig, dass das Kind noch ein Jahr länger im Kindergarten bleiben soll. Auch mittels ärztlichen Attests wurde belegt, dass es noch nicht schulreif ist. Trotzdem wurde es eingeschult, da Ausnahmen nicht möglich sind“, erzählt Präsidentin Daniela Schwabegger.
Unterricht laut Vorschulplan
Über-Sechsjährige, die noch nicht schulreif sind, werden nach dem Vorschulplan unterrichtet. „Gerade, wenn die Vorschule integrativ – also im Klassenverband – geführt wird, wird das nicht jedem Kind gerecht. Außerdem werden diese Kinder mit dem neuen Schuljahr dann wieder aus dem gewohnten Umfeld gerissen“, so Schwabegger.
Gerade, wenn die Vorschule integrativ - also im Klassenverband - geführt wird, wird das nicht jedem Kind gerecht.
Daniela Schwabegger, Präsidentin Landesverband Elternvereine
Ab September-Geburtstag entscheiden Eltern
Die einzige Möglichkeit, eine Einschulung um ein Jahr aufzuschieben, findet sich im Mutter-Kind-Pass. Steht dort ein errechneter Geburtstermin nach dem Stichtag 1. September, können Erziehungsberechtigte selbst über eine Einschulung entscheiden. 56 Familien in Oberösterreich haben sich im laufenden Schuljahr dafür entschieden, ihre Kinder erst ein Jahr später einschulen zu lassen.
„Nicht gerecht“
Eine vorzeitige Aufnahme von Unter-Sechsjährigen ist indes problemlos möglich. „Ungerecht“, finden die Elternvertreter. Denn sind Erziehungsberechtigte der Meinung, dass ihr Unter-Sechsjähriges Kind bereits schulreif ist, brauchen sie nur schriftlich bei der Direktion um Aufnahme anzusuchen. Im laufenden Jahr wurden 95 Kinder frühzeitig eingeschult.
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