Erst seit März ist das neue Grundverkehrsgesetz in Kraft. Ein Pinzgauer Anwalt sieht dabei nun schwere rechtliche Mängel.
Für die vorherige Landesregierung von ÖVP, Grünen und Neos war es ein großer Wurf. Nun stellt sich heraus, dass das neue Grundverkehrsgesetz grobe rechtliche Mängel haben könnte. Dabei ist das Gesetz, das den Kauf und Verkauf von Grund und Boden regelt, erst seit März in Kraft. „Wir hatten von Anfang an Bedenken. Deshalb haben wir ein Gutachten in Auftrag gegeben“, sagt der Saalfeldener Anwalt Siegfried Kainz zur „Krone“.
Das Ergebnis des Gutachtens des Innsbrucker Uni-Professors Thomas Müller: Wesentliche Paragrafen seien EU-rechtswidrig und verfassungswidrig. Konkret drehen sich die Bedenken um den „grauen Grundverkehr“, also den Handel mit Bauland. Hier muss es vor Abschluss eines Geschäfts eine Erklärung des Käufers an den Grundverkehrsbeauftragten des Landes geben, der das Geschäft genehmigen oder verwehren kann. „Das ist eine sehr mächtige Position“, sagt Kainz. Sie widerspricht laut Gutachten im konkreten Fall dem EU-Recht. „Eine nachträgliche Prüfung durch die Behörde wäre in Ordnung, eine Prüfung im Vorfeld ist unionsrechtlich unzulässig“, erklärt der Anwalt.
Landesregierung prüft das kritische Gutachten
Da die Regelung nur bei grenzüberschreitenden Geschäften beeinsprucht werden kann, enthalte das Gesetz auch noch eine Diskriminierung von Inländern, was verfassungswidrig sei, wie es im Gutachten heißt. Dazu gibt es noch weitere verfassungsrechtliche Bedenken in einem weiteren Paragrafen. „Eigentlich dürfte die Landesregierung das Gesetz in diesen Punkten nicht mehr anwenden“, ist Kainz überzeugt. „Ich hoffe, dass die Passagen novelliert werden.“ Kommende Woche gibt es einen Termin mit dem zuständigen Raumordnungslandesrat Martin Zauner (FPÖ). Aus dessen Büro heißt es: „Wir kennen das Gutachten und prüfen es aktuell inhaltlich.“
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