Im Wiener Landesgericht ist am Montag der Prozess gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und seinen früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen falscher Beweisaussage im Ibiza-U-Ausschuss fortgesetzt worden. Gut gelaunt und demonstrativ offensiv betraten die beiden Angeklagten den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht.
Kurz und Bonelli drehten sich zu den Dutzenden Medienvertretern, lächelten. Es war der dritte Verhandlungstag, der sich vorrangig um die Vorwürfe gegen den drittangeklagten engen Vertrauten des Ex-Kanzlers drehte. Wie bei seinem Trauzeugen Kurz, geht es auch bei dem 40-Jährigen um die Antworten auf Fragen zu Postenbesetzungen in der ÖBAG. Er bekannte sich „nicht schuldig“.
Angst vor strafrechtlicher Verfolgung
Er habe damals als politischer Quereinsteiger wenig Erfahrung mit U-Ausschüssen gehabt, leitete Bonelli ein. Erfahrene Mandatare hätten ihm aber berichtet, dass das primäre Ziel der Opposition sei, Auskunftspersonen irgendwie in Strafverfahren hineinzuziehen.
Sein Bestreben war daher, den Abgeordneten keine Angriffsfläche für eine strafrechtliche Verfolgung zu bieten. „Deshalb habe ich mich darauf beschränkt, über formale Zuständigkeiten und nicht über informelle Prozesse zu sprechen“, sagte der vierfache Familienvater in Bezug auf die ÖBAG-Besetzungen.
Wie schon Kurz, erklärte auch Bonelli, dass seine damaligen Antworten von Angst vor strafrechtlicher Verfolgung geprägt gewesen seien. Auch sei die Atmosphäre im Ausschuss unangenehm gewesen, er fühlte sich „herabgewürdigt“ und unter Druck gesetzt: „Ich wurde sogar einmal von Abgeordneten ausgelacht.“
Schmid ist der erste Zeuge
Auch bei Bonelli kam Thomas Schmid gar nicht gut weg. Schmid, der den Kronzeugenstatus anstrebt und in der nächsten Verhandlung aussagen soll, ist in einer Vielzahl von Chats Thema: „Sein Hauptziel war es, das eigene Fortkommen möglichst zu optimieren“, führte Bonelli aus. Der Akt habe für ihn „interessante Erkenntnisse“ über Schmid ans Licht gebracht. Ein großer Freund von ihm sei er nie gewesen. Schmid soll nächstes Monat befragt werden, am Montag wurde dafür der 17. November fixiert.
Bonelli: „Das geht sich in meinem Hirn einfach nicht aus“
Was Bonelli gar nicht verstehen konnte, war die Tatsache, dass „ähnliche Antworten“ Schmids vor dem U-Ausschuss, wie er gegeben habe, zu keiner strafrechtlichen Verfolgung geführt hätten. „In meinem Hirn geht sich das einfach nicht aus, wieso das in einem Rechtsstaat möglich sein kann“, so der Angeklagte. Er formulierte auch eine Vermutung: Er habe in einem Positionspapier an die ÖVP zum Bundesstaatsanwalt vorgeschlagen, die WKStA zu zerschlagen. „Ich kann nachvollziehen, dass diese Forderung nicht auf viel Gegenliebe gestoßen ist.“
Keine Antworten auf Fragen der WKStA
Auf Fragen der WKStA antwortete Bonelli - wie auch Kurz - nicht, dennoch verlas die Anklagebehörde diese für das Protokoll. Richter Michael Radasztics stellte zwischendurch auch dem Ex-Kanzler, der am Freitag ausführlich befragt worden war, einige Fragen.
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