Nachdem in der vergangenen Woche eine Patientin in Österreich nach der Anwendung einer Fälschung des Diabetesmittels Ozempic ins Spital musste, will diese nun andere potenzielle Opfer vor dem Fake-Produkt warnen. Die Frau hat das Medikament zum Abnehmen von ihrem Arzt erhalten, leidet aber weder an Diabetes noch an Adipositas.
Vergangene Woche ist bekannt geworden, dass eine Patientin nach der Anwendung eines gefälschten Diabetesmittels Ozempic in einem Spital behandelt werden musste.
Über ihre Anwälte stellte sie nun klar, dass sie das Medikament nicht online bestellt, sondern von ihrem behandelnden Arzt bekommen hatte. „Sie will, dass andere gewarnt werden“, sagte die Innsbrucker Juristin, Lisa Holzmann. Der Frau geht es mittlerweile wieder gut. Allerdings werde erst abgeklärt, ob ein Dauerschaden entstanden ist.
Arzt verschrieb Patienten Ozempic zum Abnehmen
Die Patientin hatte das Mittel erstmals im Jänner von ihrem Arzt, einem Salzburger Schönheitschirurgen, zur Gewichtsabnahme erhalten, da sie an leichtem Übergewicht leidet. Dieser habe es ihr „zu einem damals bereits sehr hohen Preis verkauft“, wie die Anwältin der Frau sagt. Und das, obwohl bei der Patientin weder Diabetes noch Adipositas als Diagnose vorliegt.
Sie will, dass andere gewarnt werden.
Lisa Holzmann, Juristin
„Auch sonst litt sie an keiner Begleiterkrankung, bedingt durch ihr leichtes Übergewicht. Bereits dieser Off-Label-Use war medizinisch überhaupt nicht indiziert bei meiner Mandantin“, heißt es weiter in einem Schreiben der Rechtsanwältin der Frau.
Mit Krampfanfall ins Spital
Die ersten Male soll die Frau das richtige Medikament erhalten haben, bis ihr am 12. September das „mutmaßlich gefälschte Arzneimittel“ übergeben wurde. Am 20. September landete die Frau dann mit einer Unterzuckerung und einem Krampfanfall im Krankenhaus.
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) informierte vergangenen Donnerstag darüber, dass diese schwerwiegenden Nebenwirkungen ein Indiz dafür sind, dass in dem Produkt fälschlicherweise Insulin anstelle des Wirkstoffs Semaglutid enthalten war.
500 Euro pro Packung
Laut der Rechtsanwaltskanzlei hatte die Frau zum Zeitpunkt der Einnahme einen Body-Mass-Index (BMI) von 26. Man könne von Glück sprechen, „dass sie das überlebt hat“, sagte die Juristin. Der Preis für das Mittel habe sich zuletzt auch verdoppelt, berichtete sie. Fast 500 Euro hätte die Frau pro Packung dafür bezahlt.
Meine Mandantin wird nunmehr sämtliche ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel im zivil- und strafrechtlichen Sinn ausschöpfen.
Lisa Holzmann, Juristin
Nach dem Krankenhausaufenthalt wurde die Salzburgerin laut Rechtsvertretung sowohl vom Arzt als auch dessen Zulieferer „ständig kontaktiert“. Der Zulieferer berichtete, dass er das Produkt am 6. September dem Arzt geliefert und zwei Tage später einen Rückruf initiiert habe.
Frau wurde nicht informiert
„Da meine Mandantin aber überhaupt nicht von ihrem Arzt und auch nicht von seinem Zulieferer umgehend über einen Rückruf informiert wurde, wird meine Mandantin nunmehr sämtliche ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel im zivil- und strafrechtlichen Sinn ausschöpfen und möchte mit dieser medialen Richtigstellung insbesondere andere Personen warnen, denen möglicherweise auch über eine legale Quelle, nämlich über die Konsultation bei einem Arzt, dieses höchstwahrscheinlich gefälschte Medikament ausgehändigt wurde“, wurde in der Stellungnahme der Juristin betont.
Die Frau hat sich dem Strafverfahren auch als Privatbeteiligte angeschlossen. Das BASG betonte bereits vergangene Woche, dass es keine Hinweise gebe, dass die gefälschten Produkte von legalen Apotheken an Patientinnen und Patienten abgegeben wurden.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.