Urteil in Zweibrücken
80.000 Euro Strafe für zerstörte Rucola-Ernte
Weil das Spritzmittel für seine Kartoffeln die Rucola-Ernte seiner Nachbarin unverkäuflich gemacht hat, muss ein Bauer aus Deutschland fast 80.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das urteilte das Oberlandesgericht in Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) am Montag.
Demnach machte das Spritzmittel, das durch den Wind auf das Nachbarfeld abgedriftet war, den Rucola unverkäuflich. Das Spritzmittel, das der Kartoffelbauer auf seinem Acker verwendet hatte, war für Rucola nicht zugelassen. Der Salat durfte daher nicht mehr verkauft werden.
Die Nachbarin klagte daraufhin und argumentierte mit Ernteausfallschäden. Diese lagen dem Landgericht Frankenthal nach bei 77.078,32 Euro. Zum Zeitpunkt des Schadens seien aber auch bereits Kosten für Saatgut, Bewässerung oder Pflanzenschutz angefallen, hieß es. Daher beträgt der zu zahlende Schadenersatz jetzt fast 80.000 Euro. Abgezogen wurden dem Kartoffelbauer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zumindest die ersparten Aufwendungen für die Erntekosten und die Verpackung des Rucolas.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Verantwortung für den Schaden alleine bei dem benachbarten Kartoffelbauern lag.
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