Wie kann es sein, dass Klimaaktivistin Martha Krumpeck in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, während ihr in Österreich bei Klimablockaden nicht einmal eine strafrechtliche Verfolgung droht? Die „Krone“ fragte bei Anwalt Sascha Flatz und Strafrechtsexperte Alois Birklbauer nach.
Den Verkehr durch eine Klimablockade zu blockieren führt Aktivisten in Deutschland anders als in Österreich vor die Strafrichterin: Im Fall von Verurteilungen droht den Aktivisten sogar Haft. So geschehen im Fall von Martha Krumpeck, die bekannte Mitbegründerin der Letzten Generation in Österreich. Sie wurde am Montag in Frankfurt zu einem Monat verurteilt. Und klebte sich aus Protest im Gerichtssaal fest.
In Deutschland passiver Gewaltbegriff
Doch warum sind Verkehrsblockaden, die für Chaos sorgen, in Deutschland Straftatbestand und bei uns nicht? Passive Gewalt versus körperliche Gewalt. „Beide Länder haben einen nahezu gleichlautenden Nötigungsparagrafen“, erklärt der angesehene Strafrechtsexperte Alois Birklbauer, „allerdings gibt es anders als bei uns einen passiven Gewaltbegriff, durch den auch eine friedliche Blockade als Gewalt ausgelegt werden kann.
Anwalt Flatz für Gesetzesänderung
Die „Krone“ fragte bei „Recht einfach“ auch bei Anwalt Sascha Flatz nach: „In Österreich gibt es grundsätzlich eine Versammlungsfreiheit. Das heißt, wenn sich Menschen wohin setzen, dürfen sie grundsätzlich dort bleiben. Auf der Straße kommt dann die Polizei und löst diese Versammlung auf. Dann müssen die Klimakleber die Versammlung verlassen. Tun sie dies nicht, machen sie sich nach dem Verwaltungsstrafrecht, nicht aber nach dem Strafrecht strafbar“, erklärt er, „in Deutschland aber ist aber der Tatbestand der Nötigung erfüllt.“ In Österreich ist indes Voraussetzung, körperliche Gewalt einzusetzen bzw. anzudrohen.
Flatz spricht sich für eine Gesetzesänderung aus: „Sich auf die Straße zu kleben und so den Verkehr zu stoppen sollte auch bei uns den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Damit angemessen gegen diese Personen vorgegangen werden kann“, findet er.
Justizministerium sieht Verwaltungsstrafen als sinnvoll an
Aus dem Justizministerium heißt es dazu, dass das Verwaltungsstrafrecht hier „zumeist zielgerichtetere und raschere Sanktionsmöglichkeiten bietet“.
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