Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird am Mittwoch über Tiroler Wölfe - genauer gesagt, deren Abschuss - verhandelt. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) war vor gut einem Jahr mit vier Fragen zur Auslegung des EU-Rechts an den EuGH herangetreten.
In der ersten Frage geht es dabei auch um den Gleichheitsgrundsatz. Denn in einigen europäischen Ländern sind Wölfe vom strengen Schutzregime der Flora-Fauna-Habitat (FFH) Richtlinie ausgenommen, in Österreich aber nicht.
Wölfe können laut der EU-Richtlinie aber auch in Österreich entnommen werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befindet. Hier soll der EuGH klären, ob dies für das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes zutreffen muss, oder auf das „natürliche Verbreitungsgebiet“ der Wölfe, das sich über Grenzen hinweg ziehen kann.
Zählen auch wirtschaftliche Kriterien?
Zudem soll geklärt werden, was alles zu den Schäden, die durch Wölfe verursacht werden, gezählt werden darf. Weiters dürfen Wölfe laut EU-Recht nur geschossen werden, wenn es keine „anderweitigen zufriedenstellende Lösungen“ gibt. Hier will das LVwG wissen, ob auch wirtschaftliche Kriterien (z.B. wenn eine alternative Lösung sehr teuer wäre) zur Bewertung einbezogen werden können.
Land Tirol vs. Tierschutzorganisationen
In dem ursprünglichen Rechtsstreit stehen sich Umwelt- und Tierschutzorganisationen und die Tiroler Landesregierung gegenüber. Die Umweltschützer hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die Landesregierung das Schießen von Wölfen genehmigt hatte. Am Mittwoch können nun beide Seiten ihre Argumente vor dem EuGH in einer mündlichen Verhandlung vortragen. Wann in dem Fall ein Urteil fällt, ist noch nicht bekannt.
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