Weil ihre Unterlagen angeblich unzureichend waren, strich das AMS einer Frau das Geld. Das Skurrile: Den Job, um den sie sich beworben hatte, bekam sie.
Maria N. (Name geändert) krankheitsbedingt längere Zeit arbeitslos war, bekam sie zuletzt Notstandshilfe. Eine Jobbewerbung im heurigen Sommer brachte endlich Erfolg und die Wienerin bekam die ausgeschriebene Stelle.
Geld vor Arbeitsbeginn gestrichen
Zur Freude gesellte sich allerdings großer Ärger über das AMS. Das strich nämlich die Notstandhilfe, bevor Frau N. zu arbeiten anfangen konnte. „Angeblich waren meine Bewerbungsunterlagen unzureichend. Das kann aber gar nicht sein, weil ich den Job ja schließlich bekommen habe“, schildert sie.
Man habe ihr gesagt, sie müsse zunächst vier Wochen lang arbeiten gehen, dann bekomme sie die Unterstützung möglicherweise rückwirkend ausbezahlt. „Keiner fragt, wie ich Miete, Strom usw. bezahlen kann, nachdem sie mir das Geld gestrichen haben. Das Lustige ist, die neue Firma bekommt für mich Eingliederungshilfe, und mir streicht man das Geld.“
Dünne Begründung
Laut AMS habe der Bezug vorsorglich eingestellt werden müssen, da eine Meldung des Dienstgebers eingegangen sei, dass die Bewerbungsunterlagen unvollständig gewesen seien. Sie hätten mit der Anforderung des Stelleninserats nicht übereingestimmt.
Frau N. kann sich das nicht erklären: „Ich bewerbe mich immer mit den gleichen Unterlagen und habe diese von meinem Sohn kontrollieren lassen. Ich habe den Job erhalten.“ Niemand habe erwähnt, dass etwas fehlen würde.
Keine Prüfung, ob Leistungsentzug berechtigt war
Uns erklärte das AMS weiter, dass es nach der Meldung zu angeblich fehlenden Unterlagen zu dem erfolgreichen Bewerbungsgespräch gekommen sei. Daher habe es keine vertiefende Prüfung gegeben, ob der Leistungsentzug zu Recht erfolgt ist. Nach Rücksprache durch die AMS-Ombudsstelle mit dem Regionalbüro konnte das jedoch geklärt werden. Da Frau N. das Dienstverhältnis nachweislich angetreten habe, wurde die Nachzahlung der Anspruchstage veranlasst.
Komisch ist es trotzdem.
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