Eine fürchterliche Gewaltspirale hat eine Frau in Wien durch ihren Partner erfahren müssen. Seit Anfang Jänner soll sie ihr 30-jähriger Freund wöchentlich geschlagen haben. In der Nacht auf den 8. Juli haben demnach die sadistischen Züge endgültig Überhand gewonnen: Er versetzte der Frau Faustschläge gegen den Kopf, Tritte ins Gesicht und fügte ihr mit einer Rasierklinge Schnittwunden zu, die er mit Salz einrieb und mit Parfüm besprühte.
Letzteres habe er nicht aus Sadismus gemacht, sondern um die oberflächlichen, bis zu 15 Zentimeter langen Wunden mit Alkohol zu desinfizieren, versicherte Verteidiger Michael Dohr am Freitag am Wiener Landesgericht. „Salz war dabei natürlich nicht im Spiel. Nur Parfüm.“ Der Angeklagte sei grundsätzlich geständig und bedaure das Ganze: „Die zwei haben eine On-off-Beziehung gehabt. Es ist immer wieder zu Streitigkeiten gekommen. Es war eine toxische Beziehung, in der sich die beiden nichts geschenkt haben.“
Mit Umbringen bedroht
Der Angeklagte dürfte vermutet haben, dass seine Freundin nicht nur mit ihm ein intimes Verhältnis pflegte. Laut Staatsanwältin drohte er ihr mit dem Umbringen, sollte sie ihn betrügen. Nachdem es zu ersten Gewalttätigkeiten gekommen war, soll er der Frau erklärt haben, sie werde „sterben“, wenn sie „einen Mucks sage“. Der 30-Jährige soll von seiner Partnerin auch strafweises Auf-einem-Bein-Stehen oder Verharren in absoluter Bewegungslosigkeit verlangt haben. Andernfalls habe sie mit einer „Lebenserwartung von drei Sekunden“ zu rechnen.
Übergriffe als „Machtdemonstration“
Verteidiger Dohr strebt angesichts der geständigen Verantwortung seines Mandanten und dessen bisheriger Unbescholtenheit eine Diversion an: „Der gerichtsmedizinische Gutachter hat festgestellt, dass es leichte Körperverletzungen waren.“ Dem eingeholten gerichtspsychiatrischen Gutachten zufolge handelt es sich bei den inkriminierten Übergriffen um eine „Machtdemonstration“. Nachdem die Frau die Beziehung beendet hat, geht der psychiatrische Sachverständige aber von einer geringen bis moderaten Gefahr aus, dass der 30-Jährige wieder handgreiflich wird.
Die Verhandlung musste auf 1. Dezember vertagt werden. Da die Richterin dem Angeklagten den Strafantrag nicht zeitgerecht zugestellt hatte, konnte sich dieser nicht eingehend mit seinem Verteidiger besprechen und damit nicht StPO-konform auf die Verhandlung vorbereiten.
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