„Krone“-Adventkalender
Süßes oder Saures, was für ein Spaß! Doch der kann Folgen haben, wenn aus harmlos gemeinten Streichen plötzlich eine Straftat wird. Und nein, auch junges Alter schützt nicht vor Konsequenzen. Wie weit Ihr Sprössling gehen darf, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten? Wir klären auf.
Wer nichts hergibt, wird bestraft: Dessen Haus wird mit Eiern beworfen, dessen Tür mit Kunstblut beschmiert, dessen Auto in Klopapier gewickelt. Sind Sie auch der Meinung, das darf man zu Halloween? Dann täuschen Sie sich. Das Bundeskriminalamt warnt regelmäßig vor Halloween: „Nicht jeder für Kinder und Jugendliche harmlos wirkende Streich befindet sich im Rahmen der Gesetze.“
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.