„Wir sind das Volk!“
Vor der „Nacht des Schreckens“ ist die Stimmung angespannt. Speziell Eltern machen sich Sorgen um ihre Kinder, die an Halloween auf den Straßen unterwegs sind. Aber wer darf überhaupt wie lange draußen sein? Was darf man Fürchterliches tun, ohne sich strafbar zu machen?
Auch in der schaurigsten Nacht des Jahres gilt der Jugendschutz - auch wenn er in Österreich nicht einheitlich geregelt ist. Der Grund: Er ist Angelegenheit der Bundesländer, was bedeutet, dass ein 14-Jähriger in Oberösterreich zu einer anderen Uhrzeit zu Hause sein muss als ein Wiener. Wie das genau geregelt ist und ob Vater bzw. Mutter Staat oder Sie als Vater bzw. Mutter daheim das letzte Wort haben - hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
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