Die Innsbrucker Fraktionen befinden sich schön langsam im Kampf um die Wählerstimmen. Die Liste Fritz fordert bei Geschenken an die Bevölkerung eine Kostenobergrenze. Inklusive Sanktionen, falls diese nicht eingehalten wird. Dazu bringt die Liste Fritz einen Antrag in den November-Gemeinderat ein.
Feuerzeuge, Frühstück, Flaschenöffner, Handwärmer, Blumensamen, Kugelschreiber. Wahlkampfzeit ist auch Geschenkezeit – doch gerade das wird in Zeiten der hohen Inflation kritisch betrachtet. Am 14. April 2024 wird in Innsbruck gewählt, mit einem Fuß stehen die Innsbrucker Politikerinnen und Politiker schon im Wahlkampf. Damit dieser nicht in einer „Materialschlacht“ endet, fordert die Liste Fritz eine Wahlkampfkostenobergrenze mit Sanktionen: „Wahlkampfkostenobergrenzen und Fairnessabkommen, wie sie die verschiedenen Parteien schon öfters unterzeichnet haben, sind nicht verbindlich“, erklärt GR Tom Mayer.
Ihre (ÖVP) Wahlkampfkosten sind auf 2,4 Millionen Euro explodiert. Folgen hatte das aber keine.
Klubobmann Markus Sint
Bild: Liste Fritz/Friedle
Wahlkampfkosten überschritten ohne Folgen
Am Beispiel ÖVP zeigt die Liste Fritz auf, dass das eben in der Vergangenheit nicht passiert ist: „Eine Wahlkampfkostenobergrenze ohne Sanktion streut den Bürgern nur Sand in die Augen. Ich erinnere an die Landtagswahl 2022. Damals haben alle Parteien eine Wahlkampfkostenobergrenze von 1,5 Millionen Euro vereinbart und ausgerechnet die Liste Mattle hat sich nicht daran gehalten. Ihre Wahlkampfkosten sind auf 2,4 Millionen Euro explodiert. Folgen hatte das aber keine“, erklärt Klubobmann Markus Sint.
Wer die vereinbarte Wahlkampfkostenobergrenze überschreitet, muss den Überschreitungsbeitrag als Strafe an die Stadt Innsbruck zahlen!
GR Tom Mayer
Zwei Euro pro Wahlberechtigten
Deshalb bringt die Liste Fritz einen Antrag in den Innsbrucker Gemeinderat am 9. November ein, in dem sie eine Wahlkampfobergrenze inklusive Sanktionen fordert: „Wir schlagen vor, die Wahlkampfkostenobergrenze auf zwei Euro pro Wahlberechtigten zu begrenzen. Das wären bei rund 100.000 Wahlberechtigten rund 200.000 Euro. Beginnend ab 16. Jänner 2024 bis zum Wahltag“, schlägt Sint vor. Mayer ergänzt: „Wer die vereinbarte Wahlkampfkostenobergrenze überschreitet, muss den Überschreitungsbeitrag als Strafe an die Stadt Innsbruck zahlen!“ Die Liste Fritz erneuert außerdem ihre Forderung, dass Parteien, die ohnehin Parteienförderung erhalten, zusätzlich keine Zuwendungen in Form von Spenden, Inseraten oder Sponsoring annehmen sollen. „Wer spendet, will eine Gegenleistung. Wer Spenden annimmt, macht sich abhängig!“, sagt Sint.
FPÖ fordert Spendenverbot
Die Tiroler FPÖ schlägt in die gleiche Kerbe, wenn sie sagt, dass „das absolute Spendenverbot an Parteien steht und fällt mit der Zustimmung der ÖVP, die sich bisher immer geweigert hat, ein derartiges notwendiges Verbot zu erlassen“, sagt KO Markus Abwerzger und hoff nun, dass die SPÖ als Juniorpartner in der Regierung Druck auf die ÖVP ausübt, und das Spendenverbot noch heuer im Tiroler Landtag beschlossen werden kann.
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