OLG zu Ischgl

Paukenschlag in Causa Steibl: Kündigung rechtens

Tirol
30.10.2023 20:43

Alles anders in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem TVB Paznaun-Ischgl und Ex-Geschäftsführer Andreas Steibl: Das Urteil, dass die Kündigung nicht rechtmäßig war, wurde aufgehoben.

Wir sind alle sehr erleichtert“, sagte TVB-Obmann Alexander von der Thannen im „Krone“-Telefonat, „das Urteil hatte sowieso niemand verstanden.“ Der langjährige Geschäftsführer des Ischgl-Marketing, Andreas Steibl, wurde nach Vorstandsbeschluss vom Tourismusverband Paznaun-Ischgl mit Wirkung Mai 2022 gekündigt.

Zitat Icon

Das Urteil hatte sowieso niemand verstanden.

(Bild: Daum Hubert)

TVB-Obmann Alexander von der Thannen

Aus sozialen Gründen erlaubt oder nicht?
Der damalige GF von Imst Tourismus, Thomas Köhle, folgte ihm nach. Steibl klagte erfolgreich beim Landesgericht Innsbruck gegen die Auflösung seines Dienstvertrages. Sein Anwalt argumentierte, Steibl sei „das Gesicht Ischgls“. Die Argumentation des Gerichtes war im Wesentlichen, die Kündigung sei aus sozialen Gründen nicht vertretbar. Der TVB ging in Berufung.

Zitat Icon

Wenn die Führung von insgesamt 60 Mitarbeitern nicht leitend ist, dann weiß ich auch nicht mehr.

(Bild: Hubert Daum)

Thomas Köhle, Nachfolger von Steibl als TVB-Geschäftsführer

Bei 60 Mitarbeitern gelten andere Regeln
„Unser Anwalt hat mich telefonisch informiert, dass das Oberlandesgericht Innsbruck die Klage abgewiesen beziehungsweise das Urteil aufgehoben hat“, bestätigte Köhle aus seiner Dienstreise in Dänemark. Es sei im Fokus darum gegangen, ob Steibl eine leitende Funktion inne hatte oder nicht. Bei einem Dienstnehmer in leitender Funktion sei nämlich die „soziale Begründung“ nicht möglich. Köhle: „Wenn die Führung von insgesamt 60 Mitarbeitern nicht leitend ist, dann weiß ich auch nicht mehr.“

Andreas Steibl hatte bisher gut lachen, das hat sich gedreht. (Bild: Griessenböck Gabriele)
Andreas Steibl hatte bisher gut lachen, das hat sich gedreht.

„Steibl muss die Gehälter natürlich zurückzahlen“
Jedenfalls triumphiert natürlich auch TVB-Obmann von der Thannen: „Wir mussten aufgrund des Urteiles im April des heurigen Jahres alle Gehälter nachzahlen. Ich habe bereits unseren Anwalt beauftragt, diese nun zurückzufordern.“

Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Steibl hat nun die Möglichkeit, sich in Form einer „außerordentlichen Revision“ an den Obersten Gerichtshof zu wenden,

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Tirol



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt