Anwälte klären auf

So verhält man sich bei einem Unfall richtig

Kärnten
02.11.2023 05:59

Zu Allerseelen erinnern weiße Kreuze an Opfer von Unfällen. Welche vermeidbar wären und worauf Lenker achten müssen, erklären die Rechtsanwälte Elke Romauch und Max Verdino...

„Krone“: Wie verhalte ich mich nach einem Unfall? 
Rechtsanwälte Elke Romauch und Max Verdino: Natürlich zuerst Unfallstelle absichern und Hilfe holen, dann zu Beweissicherungszwecken unbedingt Lichtbilder anfertigen – auch von den Unfallendlagen der Fahrzeuge.

Mein Auto ist ein Totalschaden, ich verletzt – trotzdem höre ich vom Gegner und seiner Versicherung nichts. 
Ansprüche bereits außergerichtlich zeitnah geltend machen! Sie verjähren grundsätzlich binnen drei Jahren ab dem Unfalltag.

Ich fahre nur in der Stadt, brauche keine Winterreifen. 
Winterausrüstungspflicht besteht auf allen Straßen!

Anwalt Max Verdino aus St. Veit. (Bild: ZVG/Helge Bauer)
Anwalt Max Verdino aus St. Veit.
Anwälte Elke Romauch aus Krumpendorf. (Bild: ZVG/Romauch)
Anwälte Elke Romauch aus Krumpendorf.

Bei einem parkenden Auto wurde die Tür aufgerissen. Ich konnte nicht mehr bremsen und habe die Tür mitgerissen! 
Türen eines Fahrzeuges dürfen so lange nicht geöffnet werden oder bleiben, als dadurch andere gefährdet oder behindert werden. Ein unvorhersehbares Öffnen wäre also überwiegend durch den anderen Fahrzeughalter verschuldet.

Der Gegner war betrunken. Ist er automatisch schuld? 
Wenn die Alkoholisierung den Unfall nachweislich mitverursacht hat – etwa durch Reaktionsverspätung, Unaufmerksamkeit, Fehleinschätzung – begründet dies ein überwiegendes Verschulden des Alkolenkers.

Apropos Alkohol: Wenn ich angesäuselt bei einem Betrunkenen mitfahre, es kracht und ich verletzt werde – bin ich dann selbst mit schuld? 
Tatsächlich ja! Zwar ist nur in krassen Fällen von einem gleichwertigen Verschulden auszugehen – etwa wenn man den anderen zum fahren drängt – aber von einer Verschuldensteilung 3:1 ist meist auszugehen.

Vertrauen, Verschulden, Varianten: So sagt man es in Juristendeutsch

Variante A: Das ist jener Haftpflichtversicherungsvertrag, in dem ein Leihwagenverzicht enthalten ist, um die Prämie zu senken. Wer selbst einen solchen Vertrag hat, hat auch bei einem unverschuldeten Unfall kein Anrecht auf ein Ersatzauto! Das ist übrigens ein österreichisches Kuriosium. Ist der Gegner ein Ausländer, werden die Kosten nämlich ersetzt.

Mitverschulden: Ein Geschädigter muss sich sein eigenes Verhalten, das mitursächlich für den Schaden war, anrechnen lassen.

Vertrauensgrundsatz: Man kann erwarten, dass sich auch andere Verkehrsteilnehmer entsprechend der Straßenverkehrsordnung verhalten - ausgenommen sind davon Kinder, behinderte und gebrechliche Personen!

Ein Hirsch ist mir ins Auto gehüpft. Kann die Jägerschaft Schadenersatz verlangen? 
Ja, sofern die gebotene Sorgfalt nicht beachtet wurde – etwa bei Tafeln, die vor Wildwechsel warnen. Es empfiehlt sich, in diesem Bereich langsamer zu fahren!

Können High Heels oder Flip-Flops ein Problem sein? 
Grundsätzlich ist die Wahl des Schuhwerks nicht vorgeschrieben. Allerdings darf die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt werden – das kann bei einem Unfall und unpassenden Schuhen teuer werden! Bei Flip-Flops etwa besteht die Gefahr, dass sie sich im Pedal verheddern.

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