Pikanter T-Shirt-Druck
„Too small“: Rechtsstreit um Trumps bestes Stück
Über kein Geschlechtsteil eines einstigen US-Präsidenten wurde wohl so viel berichtet und diskutiert (er machte sogar selbst fleißig mit) wie über jenes von Donald Trump. Nun läuft sogar ein Gerichtsprozess um das beste Stück des Unternehmers. Es geht darum, ob ein Aktivist „Trump Too Small“ ins Markenregister eintragen darf.
Über Trumps Penis ist mehr bekannt, als die meisten Menschen überhaupt wissen wollen. So plauderte die Pornodarstellerin Stormy Daniels vor wenigen Jahren jede Menge Details aus, nachdem eine angebliche Affäre mit dem heute 77-Jährigen publik wurde. In ihrem Buch „Full Disclosure“ erklärte sie, sein Genital sehe aus „wie die Pilzfigur in Mario Kart“. Es sei zudem „kleiner als der Durchschnitt“, aber „nicht freakig klein“. Dem Geschlechtsakt an sich konnte sie kein gutes Zeugnis ausstellen: „Es war der vielleicht am wenigsten beeindruckende Sex, den ich je hatte.“
Trump: „Ich garantiere Ihnen, dass es kein Problem gibt“
Das wollte Trump nicht auf sich sitzen lassen und behauptete, er sei „bestens bestückt“. Als Beweis sollten seine Hände dienen. „Schauen Sie sich diese Hände an, sind das kleine Hände?“, fragte er in einem Interview und hob diese Beweisstücke hoch. „Wenn sie klein sind, muss etwas anderes klein sein. Ich garantiere Ihnen, dass es kein Problem gibt. Das garantiere ich“, argumentierte er.
Es geht um Trumps kleines Engagement bei politischen Themen
Die Debatte um die Größe des Gemächts des einst mächtigsten Mannes der Welt griff nun der politische Aktivist Steve Elster auf, der auf Trumps Fehlleistungen hinweisen möchte. Dazu ließ er zweideutige T-Shirts mit dem Slogan „Trump Too Small“ (Trump zu klein) produzieren - aus der Rückseite des Kleidungsstücks geht schließlich hervor, dass es dabei um das Engagement des Republikaners in den Bereichen Umwelt, Bürger-, Migranten- und LGBTQ-Rechte sowie leistbares Gesundheitssystem geht, das als zu klein angesehen wird.
Im Gerichtsprozess, der am Mittwoch am Obersten Gerichtshof verhandelt wurde, geht es darum, ob der Slogan „Trump Too Small“ ins Markenregister eingetragen werden darf. Das Markenamt hatte Elsters Antrag mit der Begründung abgelehnt, man würde den Slogan mit dem Ex-Präsidenten assoziieren - daher sei Trumps Zustimmung erforderlich. Der Aktivist hingegen argumentierte, dass sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt werde, da er eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens kritisiere.
So wie es aussieht, wird der Obersten Gerichtshof den Antrag ablehnen und der Slogan darf nicht als Marke eingetragen werden. So wies Richter Neil Gorsuch darauf hin, dass das Verbot von Marken, die sich auf lebende Menschen beziehen, eine lange Tradition in der US-Geschichte habe. Er deutete an, dass er kein Problem bei der Meinungsfreiheit sehe.
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