Mordversuch-Prozess

Steirer (61) griff wegen Sägelärm zur Pistole

Steiermark
03.11.2023 06:00

Weil er den Lärm von seinem Nachbarn, einem Bauern, nicht mehr ertragen konnte, griff Ende April ein Murtaler (61) zur Pistole und versuchte einen Angestellten (29) am Anwesen zu erschießen. Sein Nachbar (59) ging dazwischen und verhinderte Schlimmeres. Gestern wurde dem 61-Jährigen in Leoben wegen Mordversuch der Prozess gemacht.

Schon seit langer Zeit lagen die Gräben zwischen Nachbarn in einem Dorf in der Obersteiermark tief. Immer wieder fühlte sich ein Murtaler (61) durch den Lärm am Anwesen der Landwirte gestört. Am 30. April eskalierte die Situation allerdings völlig: An jenem Sonntag arbeitete ein Angestellter (29) am Hof mit der Säge.

Völlig entnervt forderte der betrunkene 61-Jährige den Mann auf, die Arbeiten einzustellen und ging wieder. Doch kurz darauf kam er zurück – und zückte plötzlich eine Faustfeuerwaffe der Marke Walther P38, wie auch auf einem Video, das am Donnerstag bei der Hauptverhandlung am Landesgericht Leoben gegen den Mann gezeigt wird, ersichtlich ist.

Gunther Ledolter, Privatbeteiligtenvertreter des Opfers (Bild: der Plankenauer/Mag.Plankenauer)
Gunther Ledolter, Privatbeteiligtenvertreter des Opfers

Schuss löste sich, Arbeiter fast getroffen
Die Waffe, die er noch dazu illegal besaß, fiel dem Betrunkenen allerdings zuerst zu Boden. Das dürfte ausschlaggebend gewesen sein, dass sein Nachbar (59) rechtzeitig reagieren und ihm die Pistole aus der Hand schlagen konnte. Der gefallene Schuss verfehlte das Opfer dadurch. Daraufhin fixierte der 59-Jährige den Angreifer, bis die Polizei eintraf.

Zwölf Jahre wegen Mordversuch
Vor den Geschworenen erzählt das Opfer, es habe gesehen, wie der Mann auf seinen Kopf gezielt habe. Das bestreitet der Angeklagte. Er habe niemanden töten, sondern die Nachbarn nur erschrecken wollen. Er hatte gehofft, mit der Aktion für Ruhe zu sorgen, immerhin sei er Zeitungsausträger und müsse immer frühmorgens auf. Die Pistole sei ein Erbstück seines Vaters gewesen.

Die Geschworenen gehen vom Mordversuch aus. Das Urteil – zwölf Jahre Haft – ist nicht rechtskräftig.

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