"Derzeit prüft die Erzdiözese Wien den Wahlvorgang in Stützenhofen und versucht, auch im persönlichen Kontakt mit den Beteiligten eine Antwort zu finden, die sowohl der Integrität des Betroffenen wie auch den Regeln der Kirche gerecht wird. Dieses Gespräch wollen wir deshalb nicht über die Medien führen", heißt es in einer Erklärung.
Sprecher: "Niemand aus Kirche geworfen"
Darin wurde zudem betont, dass "gleichgeschlechtlich empfindende Menschen zur Kirche gehören wie alle anderen Katholiken auch". Das gelte "natürlich auch in diesem Fall", und es sei auch niemand wegen gleichgeschlechtlicher Empfindungen "aus der Kirche geworfen worden", so Sprecher Michael Prüller.
Weiter heißt es in der Stellungnahme: "Wir können uns aber auch nicht darüber hinwegsetzen, dass die aus dem Evangelium abgeleiteten Lebensregeln der Kirche gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht gutheißen und sich das Lehramt der Kirche eindeutig auch gegen eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgesprochen hat."
Amt des Pfarrgemeinderats ein spezifischer Dienst
Zu berücksichtigen sei auch, dass das Amt des Pfarrgemeinderats ein spezifischer kirchlicher Dienst sei, für den auch spezifische Voraussetzungen gelten. Dazu zähle laut Prüller auch das Einverständnis mit der Glaubenslehre und der Ordnung der Kirche.
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