Wegen Überarbeitung beschloss ein 56-jähriger medizinischer Analytiker des Bundesheeres in der Klagenfurter Windisch-Kaserne, lieber Blutzuckerwerte nach unten zu korrigieren, als die Stellungspflichtigen zu einer Nachuntersuchung zu beordern. Ein 55-jähriger Kollege ließ sich überreden. Am Freitag fand der Prozess statt.
Bei insgesamt 37 Fällen griff der Analytiker im September und Oktober des vergangenen Jahres ein, wenn das Ergebnis über dem Limit von 120 lag, und erfasste falsche Werte im System.
Der Grund für die Manipulation? Der 56-Jährige fühlte sich überarbeitet und wollte so verhindern, dass die Stellungspflichtigen noch einmal untersucht werden müssen. Weil so kein einziger Wert in diesem Zeitraum darüber lag, aber einige genau bei 119, wurde ein Sanitätsoffizier misstrauisch.
„Es ist eine schwere Verfehlung, mir ein Lügenblatt vorzulegen!“, betonte er vor Gericht, weil er für eine richtige medizinische Beurteilung auf korrekte Werte angewiesen sei.
Manipulation wegen Arbeitsüberlastung
Damals gab es vermehrt Untersuchungen von Oberösterreichern, die auf ihrer stundenlangen Fahrt kohlenhydrathaltige Lebensmittel und Getränke konsumiert hätten. Das habe zu einer Erhöhung der Blutzuckerwerte geführt, erklärte der 56-Jährige, der dann einfach die Werte änderte.
„Ich habe immer alles nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und wollte nie jemanden schädigen oder einen persönlichen Vorteil geltend machen“, rechtfertigte sich der 56-Jährige, der weiter angab, dass ein sehr schlechtes Arbeitsklima geherrscht habe und er bei Vorgesetzten abgeblitzt sei, als er die Arbeitsüberlastung angesprochen habe.
Anweisungen einfach hingenommen
Mitgemacht hatte auch ein 55-jähriger Diplomkrankenpfleger, der - nach eigenen Angaben - die Anweisungen des Analytikers akzeptiert und hingenommen hatte. „Ich bin Diplomkrankenpfleger und kein biomedizinischer Analytiker“, so der 55-Jährige. Er habe sich bei den Anweisungen nichts gedacht, bereue aber die Änderungen der Werte.
„Wenn Stellungspflichtige vor der Blutabnahme etwas gegessen hatten, dann baten wir sie am nächsten Tag nüchtern wiederzukommen“, erklärte er die Prozedur vor der Manipulation. Danach sei im gesagt worden, dass er Werte auf 119 abändern darf.
Die beiden angeklagten Bundesheer-Beamten zeigten sich geständig und reuig, daher erhielten sie ein Diversion. Der 56-jährige Analytiker muss 7500 Euro zahlen, der 55-jährige Krankenpfleger 5550 Euro. Die Einsicht und Unbescholtenheit sei ihnen zugutegekommen, erklärte der zuständige Richter, Gernot Kugi.
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