Im Rahmen der derzeit stattfindenden #MedSafetyWeek 2023 sind Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiter von Gesundheitsberufen aufgefordert, vermutete Nebenwirkungen von Medikamenten zu melden. In Österreich ist dafür das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zuständig. Mit den Meldungen wird zur Arzneimittelsicherheit beigetragen.
„Jede Meldung ermöglicht uns, Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen“, meinte Günter Waxenecker vom BASG.
„Behandlungserfolge verbressern“
Die #MedSafetyWeek 2023 findet seit heute bis zum 12. November statt. Das BASG betonte am Montag in einer Aussendung, dass jede Meldung von vermuteten Nebenwirkungen dazu beitrage, „die Sicherheit von Arzneimitteln für Patientinnen und Patienten auf der ganzen Welt zu erhöhen“. In einigen Fällen könne dies zu einer besseren Verschreibungsempfehlung führen, was die „Behandlungserfolge für Patientinnen und Patienten“ verbessern kann.
Seit 2006 hat das BASG mehr als 123.034 Meldungen über vermutete Nebenwirkungen erhalten und bearbeitet, bei denen Patientinnen und Patienten, Betreuerinnen und Betreuer und Angehörige der Gesundheitsberufe eine wichtige Rolle gespielt haben. In Richtung der Ärzte und Angehörige von Gesundheitsberufen betonte Waxenecker, „wenn Sie oder eine Patientin, ein Patient, den Sie betreuen, von einer Nebenwirkung eines Arzneimittels betroffen sind, sollten Sie uns diese Nebenwirkung einfach per elektronischem Meldeformular oder E-Mail melden“.
100 Organisationen nehmen teil
Insgesamt nehmen dieses Jahr 100 Organisationen - Arzneimittelzulassungsbehörden und Nichtregierungsorganisationen - aus 88 Ländern an der weltweiten Kampagne teil. Die #MedSafetyWeek wird vom Uppsala Monitoring Centre (UMC), das Kooperationszentrum der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für internationale Arzneimittelüberwachung, geleitet und von der WHO und den Mitgliedern der International Coalition of Medicines Regulatory Authorities (ICMRA) unterstützt.
Vermutete Nebenwirkungen können Patientinnen und Patienten freiwillig bekannt geben, Angehörige der Gesundheitsberufe sind gesetzlich verpflichtet, diese an das BASG melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Melder einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Nebenwirkung und Arzneimittel beweisen kann. Es reicht, wenn ein solcher Zusammenhang als möglich erachtet wird, z.B. aufgrund der zeitlichen Beziehung oder weil eine andere Ursache (Co-Medikation, Grunderkrankungen, usw.) nicht erkennbar ist. Eine Nebenwirkungsmeldung kann rasch und einfach elektronisch unter Verwendung des elektronischen Meldeportals, schriftlich per Formular oder auch per Mail eingebracht werden.
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