Haft für Familienvater

Nachbarskind (9) missbraucht: „Bin nicht pädophil“

Salzburg
06.11.2023 15:21

Der Angeklagte ist verheiratet und Vater dreier Kinder. Ende August war er mit seinem Sohn und der Tochter des Nachbarn baden. Beim Heimweg vergriff er sich an dem erst 9-jährigen Mädchen. Im Landesgericht Salzburg gesteht er am Montag den sexuellen Missbrauch und spricht von einer „Kurzschlussreaktion“. 

Warum, will die Richterin wissen: „Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat.“ Der Angeklagte redet von einer „Kurzschlussreaktion“, einer „Emotion“, die ihn überkam. Er spricht auch über ein „schlechtes sexuelles Verhältnis“ mit seiner Ehefrau. Alles tue ihm leid, er wolle sich entschuldigen für den „riesengroßen Fehler“. Und er sagt auch: „Ich bin nicht pädophil.“ Die Richterin macht bei der letzten Aussage keinen Hehl aus ihren Gedanken: „Ich glaube ihnen nicht.“ Er bleibt dabei und betont: „Nein, ich habe wirklich kein Interesse an Kindern.“ Einer Richterin reichte es dann: „Wieso sind sie nicht in ein Bordell? Ihre Frau haben sie ohnehin betrogen.“

Missbrauchstat beim Bade-Ausflug
An dem Sommer-Tag Ende August hatte der Mann mit seinem Sohn und dem Nachbarskind einen Bade-Ausflug gemacht, heißt in der Anklageschrift: Das Mädchen hatte sich umgezogen. Er hatte dazu das Handtuch gehalten, und da hat er schon gefragt: „Darf ich mal schauen“. Später, beim Heimradeln, hat er den Sohnemann aufgefordert, schon mal vorzufahren. Da vergriff er sich an dem Kind: Er wies die 9-Jährige an, ihre Hose auszuziehen. Er berührte sie im Intimbereich, machte sogar Fotos davon. Und verlangte, dass sie auch ihn berührt. Was sie nicht tat. Danach ließ er ab und der Sohn kehrte zurück: „Er hat nichts mitbekommen“, meint der Angeklagte im Verhandlungssaal. Die Opfer-Anwältin ergänzt noch: „Das Mädchen ist verängstigt und hat sich verändert.“

Letztlich vertraute sich das Mädchen ihrer Mutter an. Der Angeklagte gestand bereits gegenüber der Polizei. Doch eine Erklärung sucht er offensichtlich noch: „Eine Therapie wäre sinnvoll“, erklärte die Richterin. Das nicht rechtskräftige Urteil: 15 Monate teilbedingte Haft, fünf Monate muss er absitzen. Samt Weisungen wie Kontaktverbot, Bewährungshilfe und Sexualtherapie. 

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