Nicht rechtskräftig

Schlepper zu 15-monatiger Haftstrafe verurteilt

Oberösterreich
06.11.2023 17:00

Sieben Erwachsene und sechs Kinder: Das waren die Passagiere eines aserbaidschanischen Schleppers. Ende September war der 42-Jährige bei Peilstein von der Polizei erst verfolgt, und dann festgenommen worden. Zuvor sprang er aber noch aus dem Fahrzeug und rannte davon, ohne die Handbremse zu ziehen.

Weil er dadurch die türkischstämmigen Fahrgäste zusätzlich in Gefahr gebracht hatte, wurde ihm zum Verbrechen der Schlepperei auch noch das Vergehen der fahrlässigen Gemeingefährdung zur Last gelegt. Vor dem Linzer Landesgericht bekannte sich der bisher unbescholtene Vater schuldig und bereute seine Tat. Es war seine erste Schlepperfahrt und hätte seine letzte werden sollen.

Zuhause finanziert er sieben Kinder und zwei Ehefrauen sowie eine zuckerkranke Mutter. Weil er zudem für die Eröffnung eines Kaffees Geld von der Bank geborgt hatte, hätte er keine Wahl gehabt, außer die Fahrt anzunehmen.

Kein Einzelfall
Pro Fahrgast hätte er bei der Übergabe 400 Euro kassiert. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre, der bisher unbescholtene Familienvater kam glimpflich davon. Die 15 Monate muss der 42-Jährige absitzen, von einer (teil-)bedingten Strafe wurde zur Abschreckung abgesehen. Denn dieser Prozess ist bei weitem kein Einzelfall: Alleine diese Woche müssen sich am Linzer Landesgericht noch drei weitere Schlepper verantworten.

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