Soll nach dem Todesbiss von Naarn die Besitzerin der Tiere wieder Hunde halten dürfen? Landesweit und lebenslang - so gilt derzeit das Hundehalteverbot gegen jene 37-Jährige, deren Staffordshire-Terrier „Elmo“ im Mühlviertel - er war nicht alleine beteiligt - tödlich zugebissen hatte. Die Mühlviertlerin geht nun gegen dieses Halteverbot rechtlich vor.
Einen Monat und fünf Tage ist es her, dass Herta A. (60) in Naarn beim Joggen von drei Hunden angefallen und zu Tode gebissen worden war. Doch bis die Angehörigen des Opfers Ruhe finden können, wird es noch lange dauern, denn die juristische Aufarbeitung des dramatischen Vorfalls ist langwierig. Jetzt gibt es wieder eine Entwicklung, die Emotionen wecken wird.
Elf Hunde wurden abgegeben
Der Anwalt der Hundebesitzerinnen erhebt Beschwerde gegen das vom Naarner Bürgermeister erlassene Hundehalteverbot. „Konkret gesagt gegen das landesweite Halteverbot“, sagt Jurist Philipp Wohlmacher. Also nicht gegen das örtliche in der Gemeinde. Im Stockhaus am Rande der Ortschaft Sebern waren bekanntlich elf American Staffordshire Terrier - darunter sieben Welpen - bei der Zucht der beiden Halterinnen gemeldet gewesen. Rüde „Elmo“ war nach der Attacke von 2. Oktober eingeschläfert worden, die beiden ebenfalls am Angriff beteiligten Hündinnen, ein weiteres Tier und die Welpen wurden abgegeben, sind in Tierheimen untergebracht.
„Die Hunde gehören auch nicht mehr den Frauen“, stellt Wohlmacher klar. Und betont, angesichts der logischen Nachfrage, ob das Paar an einem anderen Ort wieder eine Zucht starten möchte: „Haltung ist derzeit kein Thema, schon gar nicht Zucht“, sagt der Anwalt, der eine „überschießende Reaktion des Bürgermeisters“ im landesweiten und lebenslangen Verbot ortet und dagegen fristgerecht vorgeht.
Es wäre angebracht gewesen, wenn der Bürgermeister vor dem Erlass des landesweiten Halteverbots meine Mandantin zumindest einmal gehört hätte.
Philipp Wohlmacher, Anwalt
Der Bürgermeister bekommt heute den eingeschriebenen Brief mit der Beschwerde. Er hat dann zwei Möglichkeiten: Seine Verordnung binnen zwei Monaten zurückzunehmen oder das oö. Landesverwaltungsgericht über den Fall entscheiden zu lassen.
Lange Ermittlungen
Im Hintergrund laufen die Ermittlungen - wegen grob fahrlässiger Tötung - zur tödlichen Attacke weiter: Bekannt ist, dass drei Hunde zumindest dabei waren. Der als „Haupttäter“ betrachtete „Elmo“, der bei der Attacke keinen Beißkorb trug, war laut einer Obduktion zumindest körperlich gesund. Ob beide anderen Hündinnen - eine hatte sich den Maulkorb heruntergerissen - auch zugebissen haben, sollen DNA-Abgleiche mit den Spuren beim Opfer zeigen. Die 37-Jährige, die mit den Hunden beim Angriff Gassi war, ist weiter in Spitalsbehandlung.
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