Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 31-jähriger Mann wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Taten hatte er bereits vor Jahren im Kleinwalsertal begangen.
Äußerst schwerwiegende Vorwürfe erhebt die Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen einen heute 31-jährigen Mann. Im August 2015 soll der bis dato unbescholtene Rettungssanitäter zwei minderjährige Mädchen sexuell missbraucht haben. So behauptet eines der Mädchen, von ihm in einem Stall an den Brüsten betatscht worden zu sein. Die andere Minderjährige soll er im Keller seines Hauses zu vergewaltigen versucht haben.
Was der Angeklagte allerdings im Prozess vehement bestreitet. „Die Vorwürfe sind immens und haben eine Tragweite, die ich mir selbst gar nicht vorstellen kann“, so der 31-Jährige. Denn die Staatsanwaltschaft hat bereits ein Tätigkeitsverbot für ihn beantragt. „Das würde für mich bedeuten, dass ich nie wieder als Sanitäter oder in sonst einem Sozialberuf arbeiten könnte“, sieht der Angeklagte seine gesamte berufliche Karriere bedroht.
Die Vorwürfe sind immens und haben eine Tragweite, die ich mir selbst gar nicht vorstellen kann.
Der Angeklagte vor Gericht
Hinter den Anschuldigungen der vermeintlichen Opfer vermutet er „möglicherweise eine Retourkutsche“ des Duos. Auslöser dafür könnte ein von ihm geführtes Gespräch mit der Psychotherapeutin eines der Mädchen gewesen sein. Kennengelernt habe er die beiden Minderjährigen im Jahr 2015 im Zuge der Rekrutierung neuer Mitglieder fürs Rote Kreuz. Da sei ihm aufgefallen, dass es der einen seelisch oft nicht gut ging. Also habe er immer lange mit ihr geredet und versucht, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ebenso im Fall des anderen Mädchens. Zudem habe er dieses nach einer Veranstaltung der Rettung einmal nach Hause gefahren. Das sei jedoch alles gewesen.
Ein ganz anderes Bild ergab sich allerdings aus den Aussagen der Opfer und Zeugen. So schilderten etwa eine als Zeugin geladene Freundin sowie die Mutter eines der Opfer unter Tränen, was das Mädchen ihnen anvertraut hatte. Für den Schöffensenat war der Fall am Ende klar, der 31-Jährige wurde im Sinne der Anklage schuldig gesprochen. Soll heißen: 21 Monate teilbedingte Haft, wovon er sieben Monate absitzen muss. Zudem muss er an die beiden Opfer in Summe 4000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
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