Ein Klimaaktivist wurde im Februar während einer Durchsuchung gezwungen, auch seine Unterwäsche hinunterzuziehen. Nun landet der Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Der Aktivist hatte sich wegen Unverhältnismäßigkeit beschwert und vom zuständigen Verwaltungsgericht im September Recht bekommen.
„Zurzeit wird vom Verwaltungsgericht Wien das im Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) vorgesehene Vorverfahren durchgeführt“, hieß es vom Verwaltungsgericht. Der Klimaaktivist bekomme ein weiteres Mal Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Die Polizei muss dem Verwaltungsgericht ebenfalls Argumente für ihr Vorgehen vorbringen. „Ich bin gespannt, wie sie das argumentieren möchte“, sagte Clemens Lahner, der Rechtsanwalt des Klimaaktivisten.
Ich bin gespannt, wie sie (die Polizei, Anm.) das argumentieren möchte.
Clemens Lahner, Rechtsanwalt des Klimaaktivisten
Wie berichtet, hatte der 24-Jährige als Mitglied der „Letzten Generation“ am 20. Februar an einer Klebe-Protestaktion in Wien teilgenommen. Daraufhin war er festgenommen und in das Polizeianhaltezentrum (PAZ) in der Rossauer Lände gebracht worden. Dort hatte ihn ein Polizist während einer Durchsuchung gezwungen, seine Unterhose „bis zum Knie hinunterzuziehen.“ Vor dem Verwaltungsgericht hatte der Gruppeninspektor das Vorgehen als Teil des „Standardprozedere“ gerechtfertigt, weil Eigen- oder Fremdgefährdung nie ausgeschlossen werden könne.
Superkleber-Verdacht
Er habe zudem den Verdacht gehabt, dass möglicherweise Superkleber in der Unterwäsche des Mannes sei. „Es hätte sein können, dass sich jemand bei uns im PAZ anklebt und das brauchen wir nicht.“ Das Verwaltungsgericht kam jedoch zu dem Schluss, dass keine Anzeichen für eine Gefährdung vorgelegen hätten. Eine derartige Maßnahme sei nur erlaubt, um Eigen- oder Fremdverletzungen zu verhindern sowie einer Flucht vorzubeugen. In anderen Fällen handle es sich um Unverhältnismäßigkeit.
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