Die Europäische Union kontrolliert politische Werbung künftig strenger (siehe Video oben). Das betrifft beispielsweise Online-Plattformen, die persönliche Daten nur noch dann für politische Werbung nutzen dürfen, wenn die Bürgerinnen und Bürger explizit zugestimmt haben. Technische Details müssen noch ausgearbeitet werden.
Derzeit steht eine Grundsatzeinigung, der das Plenum des Parlaments und der EU-Ministerrat zustimmen müssen. Den neuen Regeln nach dürfen besonders sensible Daten wie Religionszugehörigkeit, Hautfarbe oder sexuelle Orientierung gar nicht mehr für politische Werbung genutzt werden. Hintergrund ist die Sorge, dass solche Werbung gezielt missbraucht wird und sich Akteurinnen und Akteure aus Drittstaaten in Wahlen in der EU einmischen könnten.
Gegen Einflussnahme gerichtet
Mit politischer Werbung werden in der Einigung Botschaften im Auftrag politischer Akteurinnen und Akteure bezeichnet, die das Wahlverhalten auf kommunaler, nationaler oder europäischer Ebene beeinflussen sollen. In Deutschland könnte dies etwa türkischstämmige Wählerinnen und Wähler betreffen, die im Auftrag türkischer Politikerinnen und Politiker angesprochen werden. Das Gesetz richtet sich aber auch gegen russische Einflussnahme.
Konkret soll es Akteurinnen und Akteuren außerhalb der EU untersagt werden, drei Monate vor einer Wahl oder einem Referendum politische Werbung in Europa zu finanzieren. Damit soll es schwieriger werden, Falschinformationen in Europa zu verbreiten und in demokratische Prozesse einzugreifen.
Kennzeichnungspflicht
Ein weiterer Aspekt ist Transparenz. „Politische Werbung muss deutlich gekennzeichnet werden“, teilte das Parlament mit. Davon sind etwa große Online-Plattformen betroffen. Für Bürgerinnen, Bürger, Behörden sowie Journalistinnen und Journalisten werde es einfacher, sich darüber zu informieren, wer politische Werbung finanziere und wie hoch der gezahlte Betrag sei. Zudem plant die EU-Kommission eine öffentlich zugängliche Datenbank, in der alle politischen Online-Anzeigen und die dazugehörigen Informationen bis zu sieben Jahre lang gespeichert werden.
Die neuen Pflichten könnten ab 2025 gelten. Der Großteil der Regeln soll nach einer Übergangszeit von 18 Monaten in Kraft treten. Teile könnten aber schon für die anstehende Wahl des Europaparlaments Mitte kommenden Jahres gelten.
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