Prozess im Burgenland

„Für mich ist man mit 29 Jahren erwachsen“

Burgenland
08.11.2023 07:00

Landesgericht Eisenstadt: Ein Wiener (43) soll die geistige Beeinträchtigung einer Burgenländerin ausgenutzt und sich an ihr vergangen haben. Eine Gutachterin fand Gehör.

Jäger und Sammler: 13 Vorstrafen hat der 43-jährige Wiener zwischen 1998 und 2013 angehäuft, die Verurteilungen reichen von Nötigung, Raub, Körperverletzung, gefährliche Drohung und Sachbeschädigung, Betrug bis hin zu sexuelle Belästigung. „Ich hatte die falsche Familie und den falschen Freundeskreis.“

Kindliches Aussehen
Nun sitzt der Mann vor dem Schöffengericht in Eisenstadt, weil er am 1. November 2022 eine wehrlose und psychisch beeinträchtigte Südburgenländerin (29) sexuell missbraucht haben soll. Die Frau, die vom Gesicht her aussieht wie 12, aber 1,80 Meter groß ist, leidet an einer irreversiblen globalen Entwicklungsstörung.

Nacktfotos geschickt
Man habe sich im Internet via TikTok kennengelernt. „Sie hat meine Videos geliked, auf denen ich Karaoke-Schlager singe“, sagt der Angeklagte. Telefonnummern wurden ausgetauscht, man schickte einander Nacktfotos. „Ich zuerst, dann sie.“ Ein Treffen im Südburgenland wurde vereinbart.

„Vom Aussehen habe ich schon gemerkt, dass sie eingeschränkt ist. Aber sie hat normal geredet, also kurze Sätze nur. Na ja, ein bisschen hintennach war sie schon.“ Der Spaziergang endete „auf ihre Initiative“ in einem Waldstück, als sie plötzlich die Hände um seine Hüften gelegt haben soll. „Ich war Single und geil“, lautet die Rechtfertigung, warum der Mann der Erste im Leben der 29-Jährigen werden sollte. „Ich wusste nicht, dass sie noch nie Sex gehabt hatte.“

Anzeige durch die Lebenshilfe
Nachdem man gemeinsam eine Pizza verdrückt hatte, setzte sich der Wiener in den Bus und fuhr heim. Man schrieb sich weiter belanglose Nachrichten, bis die Lebenshilfe Anzeige erstattete, wo die Frau beschäftigt ist.

Entwicklungsstörung
„Die Verbindung der Gehirnhälften ist nicht gegeben“, erklärt die Mutter. „Sie ist anlehnungsbedürftig, und wenn sie was erlebt, kann sie es nicht einordnen. Sie kann dies erst dann, wenn sie im Nachhinein erfahren hat, was das Schlechte daran war. Vermutlich hat sie dem Mann deshalb geschrieben, dass sie ,Nein’ gesagt hat.“ Eine Sachverständige unterstützt die Thesen. „Sie versteht nur unmittelbar, und das führt zu keinem Lerneffekt. Es liegt eine Entwicklungsstörung vor.“

Weil der Angeklagte diese Wehrlosigkeit nicht vorsätzlich ausgenutzt hat, wird er vom Schöffengericht freigesprochen.

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