Fünf Jahre Haft

Steirer vergewaltigt Patientin in Krankenhausbett

Steiermark
08.11.2023 15:24

Ein einschlägig vorbestrafter Steirer schlich sich nachts in einem Grazer Krankenhaus in das Zimmer einer Mitpatientin und vergewaltigte die wehrlose Frau. Am Mittwoch wurde er in Graz zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Im Mai 2023 soll sich der schwere Alkoholiker bei einem stationären Aufenthalt im LKH II, Standort Süd, in Graz mitten in der Nacht in das Zimmer einer Patientin geschlichen haben und sich an ihr vergangen haben. Der 46-Jährige gab vor Richterin Catherine Farmer an, sich wegen seines Alkoholkonsums an nichts erinnern zu können.

Polizei fand ihn vor einem Laufhaus
Der Angeklagte war gerade erst von einem elftägigen stationären Aufenthalt zur Behandlung seiner Sucht aus dem LKH II entlassen worden, als er noch am selben Tag wieder zur Flasche griff. Mit mehr als drei Promille im Blut fand ihn die Polizei abends bei einem Laufhaus liegend. Er wurde wieder eingewiesen, könne sich laut eigenen Angaben daran aber gar nicht erinnern.

„Zimmer verwechselt“
„Ich kann mir das nicht erklären. Ich weiß nicht, warum ich in ihr Zimmer gegangen bin. Ich habe das Zimmer aufgrund der Alkoholisierung verwechselt“, sagte der Angeklagte gegenüber der Richterin, die an seiner Aussage zweifelte, da die Patientin zu diesem Zeitpunkt die einzige Frau auf der ganzen Station war.

„Nutzte die Situation aus“
Nachdem die Frau die Rufglocke gedrückt hatte, kamen zwei Pflegerinnen und ein Pfleger in das Zimmer. Alle drei Zeugen bestätigten, den 46-Jährigen über die Frau gebeugt vorgefunden zu haben. „Er nutzt die Situation schon aus“, erklärte eine Angestellte und verwies darauf, dass sie ihn schon öfter aus Zimmern holen mussten, wenn Frauen auf der Station waren.

Sein Verteidiger beteuerte, dass der 46-Jährige, der mehr als 20 Vorstrafen hat, unbedingt vom Alkohol wegmöchte und sich eine therapeutische Maßnahme wünsche. Das Urteil - fünf Jahre Haft - nahm er an. Die Richterin verwies darauf, dass er im Gefängnis die Möglichkeit habe, eine Therapie zu machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
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