Hat eine Steirerin ihre Gehunfähigkeit vorgetäuscht? Seit drei Jahren wird in Graz verhandelt, über zehn Prozesstage wurden bereits angesetzt. Doch die 57-Jährige erschien nur dreimal. Am Mittwoch wieder nicht - weil angeblich in einer Privatklinik ein Anschlag auf sie verübt wurde.
Alles begann 2015: In einer Mietwohnung der Stadt Graz soll der Steirerin eine Türe auf den Fuß gefallen sein. Seitdem sei sie auf den Rollstuhl angewiesen. Von der Stadt forderte sie für Umbauarbeiten über 5000 Euro.
Angeklagte angeblich verschuldet
Die Staatsanwaltschaft ortete versuchten, schweren Betrug. Die Frau sei nie an den Rollstuhl gebunden, ihr Mobilität nie eingeschränkt gewesen. Die Angeklagte hätte aber hohe Schulden gehabt.
Über zehn Prozesstage wurden seit 2020 bereits angesetzt. Doch die 57-Jährige war gerade einmal bei drei (!) Terminen anwesend. Immer wieder erkrankte sie kurzfristig. Einmal ein Corona-Verdacht, dann Magen-Darm-Geschichten, eine Schulter-OP und ein angeblicher Suizid-Versuch. Für jeden Vorfall hatte sie ein Attest.
Mit hohen Schuhen beim Shoppen
Im Mai 2022 erschien die Steirerin dann doch vor Gericht. Damals wurde ein Video vorgeführt, das sie beim Einkaufen zeigt - zu Fuß, in hohen Schuhen, ohne Rollstuhl. Es seien orthopädische Schuhe gewesen, erklärte die Angeklagte. Und sie hätte bestimmte Medikamente genommen, damit sie gehen konnte.
Ihr Anwalt ergänzte, dass sie außerdem an Panikattacken leide und seit dem Unfall überall Türen und Fenster herabstürzen sehe. Ein Privatgutachten bestätige das.
Eine Verhandlung in ihrer Abwesenheit wäre zum Beispiel möglich. Da müsste die Angeklagte aber zustimmen, weil es eine Schöffenverhandlung ist. Das will sie aber nicht.
Gerichtssprecherin Barbara Schwarz
Immense Gerichtskosten
Stichwort Gutachten: Drei Gutachten mussten bereits vom Gericht in Auftrag gegeben werden - eben zu den Verletzungsfolgen des Unfalls und zur Prozesstauglichkeit. Die Kosten kann sich jeder ausmalen. Auch den personellen Aufwand, wenn Verhandlungen abberaumt und Zeugen und Co. jedes Mal wieder neu geladen werden müssen.
Anschlag auf Angeklagte mit Spritze in Privatklinik
So auch am Mittwoch. Schriftlich teilte die Invaliditäts-Pensionistin mit, dass bei einer Behandlung in einer Privatklinik ein Anschlag mit einer Spritze auf sie verübt worden und sie nicht verhandlungsfähig sei. Das Gericht muss sich also weiter gedulden. Rechtliche Handhabe gibt es nämlich keine ...
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