Freischaffende Künstler wollen Entschädigungen für Aufführungen, die 2020 ausfielen. Und den Rücktritt von Festspiel-Intendant Markus Hinterhäuser.
„Es fand sich niemand, der klagen wollte“, erzählt Wolfang Ablinger-Sperrhacke. Aus Angst vor Konsequenzen, wie der Kammersänger vermutet. Er setzt sich für 80 Kulturschaffende ein, die 2020 kein Geld bekamen, weil sie nicht bei den Salzburger Festspielen auftreten durften. Einer davon ist Opernsänger Martin Thoma, der als Chormitglied für die „Elektra“-Produktion gebucht war. Dann wurde ihm plötzlich abgesagt. Doch die Oper wurde aufgeführt - mit anderen Sängern. „Ich weiß nicht, warum ich nicht auftreten durfte", sagt der 63-Jährige. Deswegen hat Thoma mit der Unterstützung von Ablinger-Sperrhacke die Musterklage eingereicht. Sie fordern: Festspiel-Intendant Markus Hinterhäuser soll zurücktreten!
Wie berichtet, hat sich der Verband der freischaffenden Künstler letztes Jahr mit einer Musterklage gegen die Festspiele gewehrt. Die Künstler fordern als Erstes eine Entschädigung für die ausgebliebene Bezahlung. Ursprünglich stand eine Nachzahlung von zehn Millionen Euro im Raum.
Ab dem 15. November wird in Wien verhandelt. Ablinger-Sperrhacke finanzierte die Klage zuerst privat. Seit der Gründung des Berufsverbandes kommt das Geld laut Thoma durch Crowdfunding und „Zuwender aus dem deutschsprachigen Raum“ zusammen. „Die Festspiele sollen mit den Freischaffenden auf Augenhöhe agieren“, fordert Thoma. Nach den Corona-Jahren hat der Sänger seinen Bühnen-Job an den Nagel gehängt. Er arbeitet jetzt als Gesangslehrer.
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