Teilbedingte Haft

Rote Ampel missachtet: 48-Jährige musste sterben

Gericht
09.11.2023 13:28

Es ist ein unfassbares Unfalldrama, dass sich letzten September in der Wiener Innenstadt abspielte. Mit stark überhöhter Geschwindigkeit raste ein junger Mann in das Auto einer Mutter - sie starb im Krankenhaus. Dafür muss er nun in Haft. 

Wiener Schottenring, es ist kurz vor acht Uhr abends am 11. September 2022. In ihrem schwarzen BMW ist gerade eine 48-jährige Mutter unterwegs. Bis sie plötzlich aus dem Leben gerissen wird - ein 27-Jähriger rast genau in die Fahrerseite ihres Autos. 

Mit 100 km/h über rote Ampel gefahren
Weinend sitzt über ein Jahr später ihre minderjährige Tochter im Landesgericht Wien im Zuschauerraum des Verhandlungssaals. Angeklagt ist jener syrischer Staatsbürger, der für den Tod ihrer Mutter verantwortlich ist. Mit über 100 km/h missachtete er eine rote Ampel, fuhr ungebremst einfach weiter - in das Fahrzeug der 48-Jährigen. 

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Die totale Übermüdung habe ich nicht gespürt. Es war die Müdigkeit einer Person, die die ganze Zeit in der Stadt herumgelaufen ist und sich Sehenswürdigkeiten angeschaut hat.

27-jähriger Syrer im Wiener Landesgericht

Im Spiel waren weder Alkohol noch Drogen. Auch das anfangs vermutete Straßenrennen entpuppte sich als bloßer Verdacht von der Polizei. „Die totale Übermüdung habe ich nicht gespürt. Es war die Müdigkeit einer Person, die die ganze Zeit in der Stadt herumgelaufen ist und sich Sehenswürdigkeiten angeschaut hat“, erklärt der Unfalllenker vor Gericht.

Der Raser knallte genau in die Fahrerseite des BMW der Getöteten. (Bild: Schiel Andreas)
Der Raser knallte genau in die Fahrerseite des BMW der Getöteten.

Angeklagter kondoliert trauernder Tochter
Eigentlich lebt der 27-Jährige nämlich in Belgien, in Wien war er nur als Tourist. Die Dämmerung war bereits eingebrochen, es regnete, die Fahrbahn war nass, der Angeklagte nicht ortskundig. Trotzdem: „Sie musste sterben aufgrund Ihrer rücksichtslosen Vorgangsweise“, erinnert Richterin Corinna Huber. 

Der Tochter wünscht der Angeklagte noch sein Beileid, bevor er zu einem Jahr teilbedingte Haft verurteilt wird - vier Monate davon im Gefängnis. Die Angehörigen der Getöteten, die dem Prozess folgen, erbitten Bedenkzeit. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig.

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