Familienvater starb

100 Euro Schmerzensgeld nach tödlicher Rauferei

Burgenland
09.11.2023 13:47

Ein Familienvater wurde im Dezember 2022 vor einer Disco brutal niedergeschlagen und starb später an den Folgen einer Hirnblutung. Nun mussten sich die zwei Jugendlichen dafür vor Gericht verantworten. Sie fassten eine Strafe von 15 Monaten Haft aus und müssen den Töchtern des Opfers Schmerzensgeld in Höhe von 100 Euro zahlen.

Am Landesgericht Eisenstadt sind am Donnerstag im Fall eines Toten nach einer Rauferei in Schattendorf (Bezirk Mattersburg) zwei Jugendliche zu 15 Monaten Haft, davon 14 bedingt, verurteilt worden. Sie sollen in der Nacht auf den 18. Dezember 2022 nach einem Streit vor einer Disco einen 42-Jährigen geschlagen haben, der später im Spital an einer Hirnblutung starb. Die Blutung konnte aber nicht mit der nötigen Sicherheit auf die Schläge zurückgeführt werden.

Der 19-jährige Syrer mit Wohnsitz im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich, der sich von Anfang an schuldig bekannte, und der 17-jährige Burgenländer, der bestritt, an der Rauferei beteiligt gewesen zu sein, wurden vom Schöffengericht wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. In Haft müssen sie aber nicht mehr, weil sie laut Urteil nur einen Monat unbedingt absitzen müssen - was sie mit der zwischenzeitlichen U-Haft nach dem Vorfall bereits gemacht haben.

Der verdächtigte Syrer, ein Dachdecker- und Spenglerlehrling, bei der Rekonstruktion in Schattendorf. (Bild: Christian schulter, Krone KREATIV)
Der verdächtigte Syrer, ein Dachdecker- und Spenglerlehrling, bei der Rekonstruktion in Schattendorf.

„Den Tod nicht zu verantworten“
Richterin Birgit Falb folgte mit dem Urteil dem gerichtsmedizinischen Gutachten, wonach die Hirnblutung nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf die Schläge zurückgeführt werden, sondern auch andere Ursachen haben könne. „Die beiden Angeklagten haben den Tod nicht zu verantworten“, betonte Falb.

Beide müssen jeweils 100 Euro Schmerzensgeld an die Töchter des Verstorbenen zahlen. Bewährungshilfe wurde angeordnet. Die jungen Männer nahmen das Urteil ebenso wie die Staatsanwaltschaft an, die Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab.

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