Weil sie ihr Ticket nur am Handy hatte, nicht aber ausgedruckt, durfte eine 16-Jährige nicht im Schulbus mitfahren. Ihre Eltern mussten sie kurzfristig abholen. Der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) verteidigt jedoch den Lenker, er habe richtig gehandelt.
Es scheint in Zeiten, in denen man mit digitalen Tickets am Handy verreisen oder Eintritt zu Veranstaltungen erhält, etwas steinzeitlich. Doch wer ein Top-Jugendticket besitzt, muss dieses in ausgedruckter Form mitführen, obwohl man die Fahrkarte nach dem Kauf extra als PDF-Dokument erhält.
Genau das wurde einer Schülerin (16) in Niederösterreich auf dem Weg nach Ebreichsdorf im Bezirk Baden nun zum Verhängnis. Sie zeigte beim Einsteigen in den Bus dem Lenker nämlich nur das Ticket am Handy. „Das gilt nicht“, bekam sie als Antwort - und musste aussteigen. Der verdutzten 16-Jährigen blieb nichts anderes übrig, als sich von ihren Eltern abholen zu lassen.
Ähnliches passierte Tage später einer weiteren Schülerin, die ebenfalls mit dem Bus der Linie 200 fahren wollte. Auch sie zeigte ein digitales Ticket vor, durfte dann aber auf Anordnung des Busfahrers nur mitfahren, nachdem sie ein Einzelticket gekauft hatte.
Bei den Eltern der betroffenen Jugendlichen ist der Frust naturgemäß hoch, schließlich sind beide im Besitz gültiger Tickets. Nur eben nicht auf Papier. „Es ist völlig unverständlich, warum es in der Form, in der es geschickt wurde, ungültig sein soll“, ärgern sie sich.
„Die Sachlage ist eindeutig“
Der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) verteidigt jedoch das Vorgehen des Personals. Denn die Sachlage sei eindeutig. „Schon beim Kauf im Webshop wird man darauf hingewiesen, dass das Ticket nur ausgedruckt gültig ist“, betont VOR-Sprecher Georg Huemer.
Wir bitten um Verständnis, dass unsere Kontrolleure sowie auch Buslenker angewiesen sind, geltende Bestimmungen einzuhalten bzw. von unseren Kunden einzufordern.
Georg Huemer, VOR-Sprecher
Dazu habe man sich aus Gründen der Fälschungssicherheit entschieden. „Bei einem auf dem Handy gespeicherten Dokument kann man nämlich nicht erkennen, ob es sich um ein Original handelt oder um eine Kopie oder einen Screenshot“, meint Huemer. Echte mobile Tickets hingegen hätten immer ein sogenanntes dynamisches Element, das es auf den ersten Blick als Original erkennen lässt.
Dass es gerade bei jungen Fahrgästen vielleicht auch weniger drastische Maßnahmen als einen Rausschmiss geben hätte können, gibt Huemer aber zu: „ In dem Fall hätte möglicherweise eine Ermahnung des Buslenkers ausgereicht, um die Schülerin zu einer künftig regelkonformen Handhabung zu bewegen.“
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