Ein Alkolenker stürzte in Blons mit Auto 140 Meter ab. Er und zwei Insassen überlebten. Nun wurde ihm der Prozess am Landesgericht Feldkirch gemacht.
Dass er und seine Freunde nach dem Unfall Anfang August noch am Leben sind, grenzt nahezu an ein Wunder. Verschuldet hat ihn der 20-jährige Landwirt, der sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss.
Unglück mit 1,7 Promille
Zum Fall: Nach einem süffigen Abend auf einem Musikfest in Damüls, setzt sich der 20-Jährige gegen vier Uhr Früh hinters Steuer, um zurück zu seiner Alpe nach Blons zu fahren. Grund: die Kühe müssen gemolken werden. Aufgrund des starken Regens nimmt er zwei Freunde im Auto mit. Kurz darauf passiert das Unglück. Auf der Forststraße in Richtung Alpe gerät der mit einem Alkoholpegel von 1,7 Promille stark Betrunkene mit dem Auto über den Straßenrand hinaus. Der Wagen stürzt daraufhin insgesamt rund 140 Meter über steiles Gelände ab, überschlägt sich mehrmals und bleibt schließlich auf einer Wiese unterhalb der Alpe liegen.
Der Schock sitzt tief
Der Alkolenker und ein gleichaltriger Beifahrer kommen mit Prellungen davon. Viel schwerer erwischt es die 21-jährige Insassin. Sie erleidet nicht nur zahlreiche Knochenbrüche, sondern auch massive Hals- und Brustwirbelverletzungen. Auch zwei Monate danach, sitzt der Schock beim Angeklagten tief: „Ich weiß, dass ich schuldig bin und dass es ein großer Fehler war. Aber ich habe daraus gelernt und bin heilfroh, dass es allen wieder gut geht.“
Ich weiß, dass ich schuldig bin und dass es ein großer Fehler war. Aber ich habe daraus gelernt und bin heilfroh, dass es allen wieder gut geht.
Der Angeklagte zeigte sich einsichtig
Staatsanwältin Sarah Nenning und Richterin Sabrina Tagwercher nehmen den Einsichtigen trotzdem nochmals ins Gebet: „Es wäre nicht der erste Unfall mit Todesfolge. Und dann möchte ich nicht in ihrer Haut stecken. Weil Sie mit den Konsequenzen leben müssten. Sie hatten diesmal riesiges Glück. Trotzdem führt an einem Schuldspruch nichts vorbei.“ Vier Monate Haft auf Bewährung und 1440 Euro Geldstrafe.
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