Erst die Hochzeit mit der Traumfrau, dann ein Ehe-Albtraum: Denn ein Kärntner musste zusehen, wie sich seine Partnerin im wahrsten Sinne des Wortes einem Neuem zuwandte - sie brachte den Liebhaber mit nach Hause! Die ungewöhnliche Dreiecksbeziehung endete mit einem Messerattentat und einer Verurteilung.
„Armer Depp“, ist zwar nicht sehr höflich, aber im mit vielen Schülern und Kiebitzen voll besetzte Klagenfurter Gerichtssaal öfters leise zu hören, wenn der Angeklagte, ein unbescholtener Familienvater aus dem Gailtal, Richterin Michaela Sanin von seiner Ehemisere erzählt: „Sie ist meine Traumfrau“, beschreibt er seine ihm seit sechs Jahren Angetraute. „Unsere Tochter war ein absolutes Wunschkind!“ Doch weil der Kleinunternehmer viel arbeitete, beschwerte sich die Traumfrau - und suchte sich offenbar übers Internet einen Neuen.
Anfangs wurde der um zwölf Jahre jüngere Nebenbuhler noch als „platonischer Freund“ zu Hause sogar vorgestellt - Chats zeigen aber, dass er da schon „Schatzi“ im Handy gespeichert war und heftige Liebesbezeugungen ausgetauscht wurden. „Er hat auch einmal bei uns übernachtet. Sie lag mit ihm auf der Couch und ich konnte nichts machen!“, klagt der gehörnte Ehemann. „Ich wollte meine Familie nicht verlieren, deswegen habe ich da zugeschaut und gehofft, dass der andere uns endlich in Ruhe lässt und sie bei mir bleibt.“
„Du wirst alles verlieren und bluten!“
Doch bei einem weiteren Treffen in seinem Wohnzimmer hätte sie ihm sehr Unschönes gesagt: „Ich hasse dich. Du wirst alles verlieren. Der andere wird der neue Papa sein und du wirst bluten!“ Danach habe er Rot gesehen, sein Taschenmesser genommen und auf den Nebenbuhler blind eingestochen. „Es tut mir wahnsinnig leid“, bedauert der Gailtaler seine Handlung. Sein Opfer überlebte schwer verletzt, konnte nur durch Bluttransfusionen gerettet werden. „Ich weiß nicht, was passiert ist“, behauptet der junge Mann, der mittlerweile zufrieden mit der Frau des Angeklagten zusammen wohnt. „Es war eh alles gut.“
Sechs Jahre Haft, nicht rechtskräftig
Richterin Sanin schüttelt den Kopf: „Da gab es eine Ehe mit einem Kind, Sie kommen ins Haus, schlafen dort und sagen, alles war eitel Wonne Sonnenschein?“ Staatsanwältin Nicola Trinker glaubt dem Angeklagten - weswegen er „nur“ wegen versuchten Totschlags angeklagt ist, der eine „begreifliche Gemütserregung“ voraussetzt und nicht wegen des höher bestraften Mordversuchs. Das Urteil fällt trotzdem hart aus: Sechs Jahre Haft, nicht rechtskräftig.
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