Auch ohne TV und Radio

Neue Gebühr: ORF schickt schon erste Mahnbriefe

Kärnten
10.11.2023 14:34

Mit dem Jahreswechsel erwartet Herrn und Frau Österreicher auch eine neue Haushaltsabgabe: Der ORF-Beitrag wird ab 1. Jänner 2024 eingehoben. Wer sich nicht vorab registriert, muss sich auf Strafen gefasst machen.

Der ORF-Beitrag ersetzt ab Jänner bekanntlich die GIS-Gebühr, die bisher für TV oder Radio fällig war. Der Betrag ist für alle gleich: 15,30 Euro pro Monat, plus etwaige Landesabgabe.

Zahlen muss jede Hauptwohnsitz-Adresse. Kassiert wird also einmal pro Haushalt und nur in Häusern und Wohnungen, die als Hauptwohnsitz genutzt werden. Für Ferienwohnungen und Nebenwohnsitze ist keine Gebühr fällig.

Aktuell wirbelt es aber bereits gewaltig rund um die neuen Gebühren, denn dieser Tage flattern Briefe in viele Haushalte ...

Nicht registriert? Horrende Strafen drohen
„Krone“-Leser im Gailtal (Kärnten) waren verwundert, als sie den Inhalt des Schreibens sahen - und sie dürften wohl nicht die Einzigen sein: Man solle sich für die neue ORF-Gebühr anmelden, ansonsten heißt es Strafe zahlen. Und die ist ganz schön happig.

Gilt auch ohne Radio- oder TV-Gerät
Ist an einem Hauptwohnsitz nämlich noch keine Person bei der GIS registriert, muss sich zumindest ein Erwachsener melden. Das gilt laut ORF-Beitrags-Gesetz für alle - auch für jene, die gar kein Radio- oder TV-Gerät haben. Wer das nicht macht, muss zumindest eine volle Jahresgebühr Strafe zahlen! Das sind immerhin fast 200 Euro - zusätzlich zu den Gebühren, die dann nachgezahlt werden müssen.

Wenn man schon angemeldet ist, muss man nichts machen. (Bild: stock.adobe.com)
Wenn man schon angemeldet ist, muss man nichts machen.

Gute Nachrichten gibt es für alle, die bereits ein Radio oder TV-Gerät gemeldet haben und GIS-Gebühren zahlen. Sie müssen nichts machen, denn das ORF-Beitrags-Service übernimmt Namen, Adressdaten und Zahlungsinformationen automatisch. Auch, wer einen gültigen Befreiungsbescheid für seinen Wohnort hat, muss keinen neuen Antrag stellen. Die Kriterien für die Befreiung von der Bezahlung sind laut ORF gleich geblieben.

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