Strafrechtlich, zivilrechtlich, landesintern disziplinär - die Verjährungs-Affäre vor allem von Glücksspielverfahren an der BH Schärding zieht einen „Rattenschwanz“ an möglichen Folgen für den mutmaßlichen Täter und womöglich auch ihm übergeordnete Stellen nach sich. Eine Folge ist aber besonders bitter...
Der weitaus größte Teil der offenbar seit 2015 nicht eingehobenen Strafgelder – derzeit ist die Analyse bei mehr als 700.000 € angelangt – wäre laut § 15 Verwaltungstrafgesetz dem Sozialhilfeverband Schärding mit seinen 30 Mitgliedsgemeinden zugutegekommen. Der Verband organisiert soziale Dienste, betreibt Heime und gibt auch Geld- und Sachleistungen an Hilfebedürftige. In Zeiten steigender Ausgaben kommt es da auf ein paar hunderttausend Euro sehr wohl an.
Noch nicht klar, wer geradestehen muss
Muss für all das auch die Dienstaufsicht geradestehen? Das ist laut Stellungnahme vom Land Oberösterreich noch offen: „Welche allfälligen rechtlichen Schritte gesetzt werden, hängt sowohl vom Ergebnis der Auswertungen durch die interne Revision ab als auch von jenen Ergebnissen, zu denen die Ermittlungsbehörden im Zuge ihrer Arbeit kommen werden. Auch die Beurteilung der Dienstaufsicht wird auf Basis der Erkenntnisse erfolgen. Selbiges gilt für die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche.“ Im Laufe der kommenden Woche soll bekannt sein, wie viele Akten betroffen sind und um welche Summe es schlussendlich geht.
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