„Jedes Alter“

Aufregung um Werbe-Video mit schießendem Kind

Oberösterreich
13.11.2023 06:00

Im Innviertel (Oberösterreich) wird scharf geschossen und das ganz legal auch von Kindern. Doch jetzt gibt´s Aufregung, weil eine Zwölfjährige, die auf dem Werbefilm für ein Schießzentrum mit einer Pistole feuert, nun den Österreichischen Werberat und die Jugendwohlfahrt aktiv werden ließ.

Mario Stangel kann nicht fassen, warum ein Werbefilm für eine dreitägige Veranstaltung mit offener Tür in seinem Schießzentrum Innviertel in Hohenzell für Wirbel sorgt.

Stellungnahme und Befragung
Auf dem Video ist unter anderem ein zwölfjähriges Mädchen zu sehen, das mit einer Pistole am Schießstand stehend auf eine Zielscheibe feuert. Dazu eingeblendet wird der Titel „Jedes Alter“. Das sorgte nun für Wirbel. Denn nach einer anonymen Anzeige schalteten sich die Jugendwohlfahrt und der Österreichische Werberat ein.

Das Aufreger-Video zeigt Mario Stangels Tochter Diana (12) mit einer Pistole neben einem Schießtrainer am Schießstand in Hohenzell. (Bild: Screenshot)
Das Aufreger-Video zeigt Mario Stangels Tochter Diana (12) mit einer Pistole neben einem Schießtrainer am Schießstand in Hohenzell.

Stangel wurde inzwischen telefonisch dazu befragt und musste auch eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Und das, obwohl er rechtlich nichts falsch gemacht hatte.

Kinder dürfen nur Kleinkaliber-Waffen nutzen und unter Aufsicht eines Schießtrainers. (Bild: Scharinger Daniel)
Kinder dürfen nur Kleinkaliber-Waffen nutzen und unter Aufsicht eines Schießtrainers.

Anonyme Anzeige
„Ich verstehe nicht, warum man mich sofort wegen einer anonymen Anzeige sekkiert, ohne sich vorher genauer über die Gesetzeslage zu informieren“, ärgert sich Stangel, der das Schießzentrum, das alle behördlichen Auflagen erfüllt, seit Oktober 2020 betreibt. „Wir verfügen über alle Genehmigungen und sind bundesweit am neuesten Stand – sowohl technisch als auch im gesetzlichen Sinne“, betont der 41-Jährige.

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In unserem Schießzentrum werden keine Kindersoldaten oder Terroristen ausgebildet. Hier trainieren unter anderem Leistungssportler. Wir wollen den sicheren Umgang mit Schusswaffen vermitteln. Sicherheit ist bei all unseren Kursen und Ausbildungen auch oberstes Gebot.

Mario Stangel (41), Betreiber der Schießstätte Innviertel

Er verweist darauf, dass auf einem behördlich genehmigten Schießstand das österreichische Waffengesetz ausgesetzt sei und es außerdem keine Alterslimitierung gebe. Stangel: „Wer ein waffenrechtliches Dokument hat, darf auf behördlich genehmigten Schießständen jeden – egal wie alt jemand ist – mit seiner Schusswaffe schießen lassen. Der Waffenbesitzer trägt aber auch die volle Verantwortung über die Schussabgabe und das Handeln des Schützen.“

Waffentrainer für Jugendliche
Kindern und Jugendlichen werde auch stets ein Waffentrainer zur Seite gestellt. „Das Kind im Video ist übrigens meine Tochter Diana, die immer wieder bei uns trainiert. Sie und mein neunjähriger Sohn Fabian waren auch am Einladungsplakat abgebildet“, so Stangel.

Lena Windischbauer ist Staatsmeisterin im Kleinkalibergewehr auf eine Distanz von 50 Metern. Sie übt den Schießsport schon seit ihrem 9. Lebensjahr aus. (Bild: Scharinger Daniel)
Lena Windischbauer ist Staatsmeisterin im Kleinkalibergewehr auf eine Distanz von 50 Metern. Sie übt den Schießsport schon seit ihrem 9. Lebensjahr aus.

Er verweist auch auf die 17-jährige Lena Windischbauer, Staatsmeisterin im Kleinkalibergewehr Kaliber 22 lr, die regelmäßig bei ihm übt und den Schießsport seit ihrem 9. Lebensjahr ausübt.

Lesen Sie auch den Kommentar von „Krone“-Redakteur Jügen Pachner zum Thema:

(Bild: Krone KREATIV, Alexander Schwarzl, Markus Wenzel)

Behördlicher Sturm im Wasserglas?
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss für Behörden stets höchste Priorität haben. Ein Credo, das in demokratischen Gesellschaften Usus sein sollte. 
Dabei kann vorkommen, dass einmal übers Ziel hinausgeschossen wird. Der Wirbel rund um das Werbevideo des Schießzentrums Innviertel scheint so ein Fall zu sein. Wenn sich ein Betreiber zu 100 Prozent an rechtliche Vorgaben hält, ihm behördlicherseits dafür trotzdem auf die Finger geklopft wird, kann man darüber diskutieren - mehr aber nicht. Denn sollten Behörden der Meinung sein, dass tatsächlich Kindeswohl gefährdet sei, müsste man doch zuerst das Gesetz ändern!

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