War es wirklich die Risikowölfin, die laut Verordnung erlegt wurde? Mangels DNA-Vergleichsmaterial ist Beweis schwierig und in der Region, wo der Risikowolf zum Abschuss freigegeben war, gab´s jetzt, zwei Tage nach dem Abschuss wieder eine Wolfsbegegnung.
Zwei Tage nach dem Tod einer jungen Wölfin in Unterweißenbach gab es in der Region, in welcher die Abschuss-Verordnung galt, wieder eine Wolfssichtung. Genauer gesagt in Schönau. Ein Fotobeweis existiert zwar nicht, aber die Begegnung ist offiziell gemeldet.
Es fehlt der DNA-Beweis
Unklar war ohnehin von Anfang an, ob die erlegte 22 Kilo schwere und kaum ein Jahr alte Wölfin wirklich das gesuchte Tier war, das sich zumindest dreimal ganz nahe an Personen herangewagt hatte und verscheucht werden musste. Beim Abschuss war der Isegrim jedenfalls auch in der Nähe eines Bauernhofs. Aber ein eindeutiger Beweis fehlt, weil vom „Risikowolf“, der zu wenig Scheu vor Menschen zeigte, nie Gen-Proben gesichert werden konnten. Daher ist der Abgleich mit dem Kadaver, der an der Veterinärmedizinischen Uni Wien untersucht wurde, unmöglich.
Schon nach dem erlaubten Abschuss wollte sich niemand der Verantwortlichen oder der Lokalpolitik zu weit aus dem Fenster lehnen, und stets wurde betont: „Wir hoffen, den richtigen Wolf erwischt zu haben, Gewissheit gibt es allerdings nicht.“
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.