Schlimme Taten wurden einem 37-Jährigen aus dem Bezirk Vöcklabruck (OÖ) vorgeworfen. Es soll zahlreiche Kinder aus seinem Bekanntenkreis missbraucht haben. Zudem wurde ihm vorgeworfen, in Asien Missbrauchsvideos bestellt zu haben. Zwei seiner Opfer leiden noch immer unter den Folgen, deshalb fiel das Urteil auch hoch aus.
Der Prozess am Landesgericht Wels lief weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab. In ihrem Eröffnungsplädoyer zum Prozessauftakt am 7. November hatte die Staatsanwältin einen „Einblick in die psychischen Abgründe“ des Angeklagten gegeben. Dieser sei „kernpädophil“ und nach „plan- und dranghaftem Muster“ vorgegangen, zitierte sie aus dem psychiatrischen Gutachten. So habe er sich im Internet ein Handbuch heruntergeladen, in dem erklärt werde, wie man das Vertrauen von Kindern erlangen könne.
Opfer aus dem Umfeld
Danach sei er wohl auch in den vier Fällen in Österreich vorgegangen, so die Staatsanwältin. Die Opfer zwischen vier und 14 Jahren stammten aus seiner Nachbarschaft oder dem unmittelbaren Umfeld. In keinem Fall sei Anzeige gegen den Peiniger erstattet worden, denn der Angeklagte habe die Mädchen unter Druck gesetzt und ihnen eingeredet, dass sie „eine Straftat“ begangen hätten.
Nur teilweise geständig
Der Angeklagte war im Vorfeld nur teilweise geständig. Den Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen gab er zu. Den drei jüngeren Mädchen will er sich nie unsittlich genähert und mit dem vierten erst nach dessen 14. Geburtstag eine „einvernehmliche sexuelle Beziehung“ gehabt haben. Laut seiner Verteidigerin sei er „sehr reumütig“ und inzwischen aus der regulären U-Haft in ein forensisch-therapeutisches Zentrum gewechselt. Ihr „kranker“ Mandant wolle auch eine Therapie machen.
„Keine böse Absicht“
„Wir haben nur das anklagen können, was wir wissen“, befürchtete die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag hingegen, dass man lediglich „die Spitze eines Eisbergs“ aufgedeckt habe. Der 37-Jährige habe immer nur nach und nach das zugegeben, was man ihm eindeutig beweisen haben können, sieht sie sein teilweises Geständnis als Milderungsgrund ungeeignet. Laut psychiatrischem Gutachten sei weiterhin mit entsprechenden Taten zu rechnen, dazu kommt auch eine „nicht zu unterschätzende sadistische Neigung des Angeklagten“. Daher beantragte sie zusätzlich zu einer Strafe auch eine Einweisung. Die Verteidigerin sah sehr wohl ein reumütiges Geständnis und bat um ein mildes Urteil. Er bereue seine Taten „zutiefst“, sagte ihr Mandant, er habe es „nicht mit böser Absicht“ getan.
Richterin hatte keine Zweifel
Das Gericht sprach ihn wegen mehrfacher Vergewaltigung, schwerem sexuellen Missbrauchs Unmündiger, sexuellen Missbrauchs Unmündiger, geschlechtlicher Nötigung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und pornografischer Darstellung Minderjähriger - wie der Tatbestand der Kindesmissbrauchsdarstellung offiziell noch heißt - schuldig. Es habe „absolut keinen Restzweifel“ an den Angaben der Betroffenen gegeben, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Die „sehr subtile und manipulative Vorgehensweise des Angeklagten“ sei deutlich geworden, ebenso seine sadistische Neigung und seine Empathielosigkeit. Sein Geständnis habe „gar nichts zur Wahrheitsfindung beigetragen“. „Wir können uns keinen schlimmeren Fall mehr vorstellen.“ Daher sei die Höchststrafe die einzige Option gewesen. Zudem leiden zumindest zwei seiner Opfer noch immer an den psychischen Folgen des Missbrauchs.
Nichts rechtskräftig
Das Urteil lautet 15 Jahre Haft und - aufgrund der Gefährlichkeitsprognose - Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Zudem muss der Mann mehr als 43.000 Euro an Teilschmerzensgeld zahlen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte kündigte Rechtsmittel an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Der Fall kam erst 2022 ins Rollen, als die US-Behörde National Center for Missing & Exploited Children, an die von Internetplattformen Verdachtsfälle gemeldet werden, Meldung nach Österreich erstattete. Ursprünglich ging es um Kindesmissbrauchsdarstellungen in einem Cloud-Speicher. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann aus dem Bezirk Vöcklabruck zwischen 2017 und 2022 wohl auch Frauen auf den Philippinen beauftragt haben dürfte, Kleinkinder und Babys vor laufender Webcam zu missbrauchen. Auf beschlagnahmten Datenträgern wurden laut Staatsanwaltschaft 150.000 Bilder und Videos wiederhergestellt.
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