In der Wiener Clubszene geht es rund. Das zeigen drei Prozesse, die am Wiener Landesgericht verhandelt werden. Es geht um geworfene Gläser, verschwundene Telefone und einen unabsichtlichen Nasenbruch.
Drei Angeklagte - alle Mitte 20 - müssen in Wien auf der Anklagebank Platz nehmen. In unterschiedlichen Verhandlungssälen. Die Vorwürfe sind aber ähnlich: Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Gewalttaten in und vor Nachtclubs vor.
Es war auf keinen Fall meine Absicht, dass ich das Mädchen schlage. Ich schäme mich dafür in Grund und Boden.
26-jähriger Angeklagter im Wiener Landesgericht
Aus Beschimpfungen wurde eine Schubserei, dann folgte der erste Faustschlag durch den Wiener. Der traf aber nicht sein eigentliches Ziel - einen 23-Jährigen - sondern dessen weibliche Begleitung. „Es war auf keinen Fall meine Absicht, dass ich das Mädchen schlage. Ich schäme mich dafür in Grund und Boden“, schwört er immer wieder aufgebracht.
Gebrochene Nase und Tränen vor Gericht
Die 21-Jährige erlitt einen mehrfachen Nasenbeinbruch, brach beim Anblick der Bilder aus dem Krankenhaus im Zeugenstand in Tränen aus. Sie und auch ihre männlichen Begleiter schildern nämlich eine ganz andere Version: Zwar hätte es eine Diskussion gegeben, der Angeklagte schritt aber keinesfalls schlichtend ein. „Er hat geschrien, dass es sein Club ist und, dass hier nicht gestritten wird“, dann kam es zum verheerenden Schlag.
Die Anklage lautet auf versuchte schwere Körperverletzung, er verletzte auch den 23-Jährigen - und fahrlässige Körperverletzung in Form des Nasenbeinbruchs. Auch die Staatsanwaltschaft glaubt, dass es unabsichtlich war. Für weitere Zeugen wird vertagt.
Trinkglas nach Kontrahenten geworfen
Mit voller Absicht soll hingegen ein ebenfalls 23-jähriger Wiener gehandelt haben. Er war in der bekannten In-Diskothek „Volksgarten“ im 1. Bezirk in der Nacht auf den 9. Dezember 2022 feiern. Dort versetzte er im Zuge eines Streits einem fünf Jahre Älteren einen Faustschlag. Und damit nicht genug: Der junge Mann warf seinem Kontrahenten ein Trinkglas entgegen, das ihm an der Wange traf und ihn durch eine Narbe für immer entstellte.
Vor Gericht erscheint der Angeklagte mit seinen Eltern, gibt sich vollumfänglich geständig. Richter Philipp Schnabel muss den angedrohten Strafrahmen von bis zu 15 Jahren für eine absichtlich schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen nicht voll ausschöpfen. „Man muss schon auch bedenken, dass es ein unglücklicher Verlauf war“, betont er, wie die Verletzungen des Opfers passiert sind. 24 Monate bedingte Haft würden als Strafe für den Unbescholtenen ausreichen.
Handyraub beim Donaukanal-Club „Flex“
Nicht ganz so glimpflich kommt ein 27-Jähriger im Wiener Landesgericht davon. Wegen unter anderem Raubes wird er zu fünf Jahren Haft verurteilt. Vor dem Lokal „Flex“ am Donaukanal soll er Roland M., der gerade auf dem Heimweg war, zuerst niedergeschlagen, ihm dann Handy und Bankomatkarte weggenommen haben.
Ein Versehen - verantwortet sich der Angeklagte vor Richter Andreas Böhm. Zwar räumt er die Faustschläge ins Gesicht des jungen Mannes ein, Raub hätte es aber keinen gegeben. Er hätte das Telefon am Boden liegen sehen, gedacht es wäre seines und es in Folge eingesteckt, so Verteidiger Andreas Reichenbach. Der außerdem in den Raum stellt, dass bloß das eine Handy bei dem 27-Jährigen gefunden wurde.
Der Schöffensenat spricht den Syrer aber anklagekonform schuldig. Weil Reichenbach zwei Entlastungszeugen beim Prozess vermisst, meldet er im Namen seines Mandanten sofort Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig.
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