Wenn es nach den EU-Abgeordneten des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres geht, soll die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von der geplanten EU-Verordnung gegen Kindesmissbrauch im Internet ausgenommen werden.
Der Ausschuss des EU-Parlaments stimmte laut Aussendung am Dienstag in Brüssel mit 51 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dafür. Internetplattformen sollen gezwungen werden, kinderpornografisches Material zu melden und zu löschen.
Kritiker des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission bemängelten, dass es zu einer verpflichtenden „Chatkontrolle“ kommen würde, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unmöglich mache. Es bestehe die Gefahr, dass die gesamte Kommunikation im Netz inklusive verschlüsselter Nachrichten gescannt werden könnte.
Ausnahmen für verschlüsselte Dienste
Auch mit dem neuen Parlamentsvorschlag müssen Online-Dienstleister analysieren, ob ihre Dienste Gefahr laufen, für Kindesmissbrauch genutzt zu werden und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen. Dort, wo diese nicht wirken, sollen die Behörden zeitlich begrenzt und mit richterlichem Beschluss eingreifen können. Eine allgemeine Überwachung solle damit verhindert werden. Dienste mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sollen von solchen „Durchsuchungsbefehlen“ ausgenommen werden, so die Europaparlamentarier.
Bevor die Regelung in Kraft treten kann, sind noch mehrere Hürden zu nehmen. Das Plenum des EU-Parlaments muss kommende Woche eigentlich nicht mehr zustimmen. Sollten genügend Abgeordnete Einwände erheben, kann eine Abstimmung aber erzwungen werden. Dann müssen sich auch noch die EU-Mitgliedstaaten im Rat auf eine gemeinsame Position einigen, was bisher nicht gelungen ist. Wenn beide EU-Gesetzgeber (also EU-Parlament und Rat) eine jeweilige Position haben, wird in den sogenannten Trilogen (an denen auch die Kommission teilnimmt) der endgültige Gesetzestext ausverhandelt.
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