Von einem Polizei-Bus tödlich überrollt: Das Schicksal von Andreas berührt und schockiert. Nun, zum zweiten Todestag, sprach die „Krone“ mit Mutter Katharina. Und: Das Strafverfahren gegen einen Polizisten ist noch immer nicht abgeschlossen.
Es kommt wieder alles hoch, sagt Mutter Katharina Gerhardter-Kinner zum zweiten Todestag. „Krone“-Leser wissen, um das tragische Schicksal ihres Sohnes Andreas - jenem Jugendlichen (15) aus dem Lungau, der bei einer Verfolgungsjagd mit der Exekutive auf einem Feldweg von einem Polizei-Bus tödlich überrollt wurde.
Fast auf den ersten Todestag hin folgte der nächste Schlag für die Familie: Katharinas Mutter, die Oma, schlief fast genau ein Jahr nach dem Tod von Andreas friedlich ein. „Dieses Jahr ist irgendwie alles noch trauriger und noch depressiver“, erzählt die Lungauerin, die das Grab und die Gedenkstätte ihres Kindes besucht hatte.
Vieles kommt jetzt wieder hoch. Wir haben Kerzen und Blumen bei seinem Grab hingestellt und wir haben eine Messe bestellt, das war mir sehr wichtig.
Mutter Katharina Gerhardter-Kinner
Während die Familie den zweiten Todestag begeht, mahlen die Mühlen der Justiz weiterhin langsam: Bekanntlich hat jener einheimische Polizist, der damals am Steuer des dienstlichen VW-Busses saß, Ende Februar im Bezirksgericht Tamsweg die Vorwürfe wegen fahrlässiger Tötung bestritten und sein Bedauern ausgedrückt. Das Gericht hat ihn jedoch schuldig gesprochen - der Polizist hatte demnach zu wenig Abstand gehalten.
Laut dem Gutachter war er um zwei Meter zu nahe am Moped von Andreas. Auch wenn die Richterin betonte, dass „die Polizei grundsätzlich ihre Arbeit richtig gemacht“ hatte, erkannte sie einen Sorgfaltsverstoß, der zum Schuldspruch und zu einer Strafe führte: zwei Monate auf Bewährung. Dagegen hatte der nicht rechtskräftig Verurteilte über seinen Anwalt Rechtsmittel eingelegt.
Auf „Krone“-Nachfrage konnte das zuständige Landesgericht aber noch keinen Termin für die Berufungsverhandlung nennen - es dürfte noch einige Wochen bis zum Berufungsprozess und dem endgültigen Abschluss des Strafverfahrens dauern. „Fehler passieren. Aber diese auch zugeben und daraus lernen, das ist eine andere Sache“, meint Gerhardter-Kinner rückblickend. Wichtig war ihr aber die Aufarbeitung durch das Gericht.
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