Menschen, die in Niederösterreich einen Zweitwohnsitz angemeldet haben, dürfen auch Landes- und Gemeindeebene nicht mehr mitwählen - und müssen „im Sinne der Steuergerechtigkeit“ bald wohl auch eine Abgabe entrichten.
Was in Wien ab dem Jahr 2025 und in sieben anderen Bundesländern bereits seit Längerem gilt, soll bald auch in Niederösterreich eingeführt werden. Wie die „Krone“ erfuhr, ist auch im größten Bundesland nun die Einführung einer Abgabe für „Zweitwohnsitzer“ geplant. Künftig werden damit auch in Niederösterreich all jene zur Kasse gebeten, die in Niederösterreich wohnen und leben, ihren Hauptwohnsitz - in vielen Fällen für den Erhalt des Parkpickerls - jedoch in der Bundeshauptstadt gemeldet haben.
Wo „Zweitwohnsitzer“ profitieren
Für die sogenannten Freizeitwohnsitzer bekommen Gemeinden über den Finanzausgleich vom Bund bekanntlich keine Abgeltung. Sie nutzen andererseits jedoch die nicht über Gebühren finanzierte öffentliche Infrastruktur (Kanal, Wasser, Müll) in den Gemeinden und profitieren damit etwa auch ganz genauso von der Schneeräumung, der Straßenbeleuchtung und Spielplätzen, die wiederum nur über hohe öffentliche Zuschüsse oder nur mit Steuergeld von den Gemeinden finanziert werden.
So hoch sollen die Gebühren sein
Im Sinne der Steuergerechtigkeit sollen daher künftig Gebühren eingehoben werden. Bei der Höhe der Gebühren will man sich offenbar am Wiener Modell (je nach Wohnungsgröße zwischen 300 und 500 Euro) orientieren. Die politischen Weichen für die Abgabe wurden bereits mit der Abschaffung des Wahlrechts im Jahr 2022 gestellt. Rund 340.000 „Zweitwohnsitzer“ wählten bei der NÖ-Landtagswahl im Jänner nicht mehr mit.
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