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Naturschutz: Von LUA-Entmachtung war keine Rede

Salzburg
22.11.2023 09:00
Wie kann der Umbau zu erneuerbaren Energien schneller gelingen? Während die Landesregierung die Umweltanwaltschaft als große Bremserin sieht, finden hochrangige Beamte andere Ansatzpunkte.

Salzburg will sich stärker mit erneuerbaren Energien versorgen. Das wollte die vorherige Landesregierung, das will die aktuelle. Seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs ist die Dringlichkeit des Themas deutlich gestiegen. Nicht nur dem Landeshauptmann dauern die Behördenverfahren für neue Kraftwerke zu lange.

Im Landtags-Wahlkampf entdeckten ÖVP und FPÖ die Landesumweltanwaltschaft (LUA) als großen Verzögerer. Sie soll jetzt einen Teil ihrer Kompetenzen abgeben. Das ist Teil eines schwarz-blauen Gesetzespakets zum Naturschutz. Dabei fand eine Arbeitsgruppe aus hochrangigen Landesbeamten und Abteilungsleitern andere Verbesserungsmöglichkeiten für schnellere Verfahren. Die Entmachtung der LUA kommt darin gar nicht vor.

Das neue Naturschutzgesetz soll schnellere Verfahren bringen. (Bild: Uwe Grinzinger)
Das neue Naturschutzgesetz soll schnellere Verfahren bringen.

Mehr Sachverständige direkt beim Land gefordert
Die Arbeitsgruppe schlug – noch vor der Wahl im April – in erster Linie eine Aufstockung der Amtssachverständigen vor. Konkret ist in dem internen Papier, das die „Krone“ kennt, die Rede von fünf zusätzlichen Sachverständigen beim Amt. Insgesamt soll es acht neue Posten geben. Denn die Amtssachverständigen würden „eine absolute Engpass-Ressource im System darstellen“, schreiben die Landes-Experten.

Mehrere hochrangige Landesbeamte fordern mehr Sachverständige, um Naturschutzverfahren in Zukunft schneller abwickeln zu können. (Bild: Tröster Andreas)
Mehrere hochrangige Landesbeamte fordern mehr Sachverständige, um Naturschutzverfahren in Zukunft schneller abwickeln zu können.

Die Landesregierung will neben der LUA-Entmachtung aber verstärkt auf Sachverständige von außerhalb setzen. Das ist in Ausnahmefällen jetzt schon möglich und wird von der Arbeitsgruppe auch angeregt.

Mit der Neuregelung will die Landesregierung die Ausnahme jedoch zur Regel machen. Zudem sollen auch „fachlich einschlägige Anstalten, Institute oder Unternehmen“ eingesetzt werden, wie es im Gesetzesentwurf heißt. Anders als bei Amts-Sachverständigen ist deren Unabhängigkeit nicht immer gesichert.

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