Ein Akademiker aus dem Oberland vertrat sich vor Gericht selbst, wurde aber dennoch verurteilt. Zur Last legte man ihm das Versenden von zwei Holocaust-leugnerischen Videolinks.
Sieben der acht Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass sich der bislang unbescholtene Mann nationalsozialistisch wiederbetätigt hatte. Im konkreten Fall geht es um zwei Video-Links, die der 61-jährige Familienvater einem mittlerweile verurteilten Holocaust-Leugner vor drei Jahren schickte.
Darin äußern sich zwei weitere „Gleichgesinnte“ und rechtskräftig verurteilte Männer sinngemäß, dass es keine Gaskammern gegeben habe und die enormen Verbrennungen im Zusammenhang mit den Gaskammern und Krematorien ein Wahnwitz und Hollywood-Propaganda seien. Obwohl anwaltlich vertreten, stellt der Angeklagte schon zu Beginn der Verhandlung klar, dass er diesen nicht engagiert habe und intelligent genug sei, sich selbst zu verteidigen. Entsprechend weigert er sich auch, auf der Anklagebank Platz zu nehmen.
So erhebt er bereits mehrmals Einspruch während des Eröffnungsplädoyers von Staatsanwältin Konstanze Manhart, die ihm nationalsozialistische Wiederbetätigung vorwirft und betont, mit dem Verfahren nichts zu tun zu haben. „Ich habe dem Gericht bereits ein dreiseitiges Entschuldigungsschreiben geschickt“, sagt er.
„War damals unwissend“
Schließlich nimmt er Stellung zu den Vorwürfen: „Aufgrund meines Studiums bin ich sehr an Geschichte interessiert. Aber der Nationalsozialismus hat mich nie interessiert. Ja, ich habe dem Bekannten diese zwei Links geschickt. Ich war damals unwissend und mir der Tragweite dessen nicht bewusst. Aber nun sehe ich mich hier politisch verfolgt und gezwungen, diesem Antifaschismus keinen Raum zu bieten. Deshalb fordere ich einen Freispruch.“ Der Geschworenensenat sieht es am Ende aber etwas anders. Das Urteil lautet: Sieben Monate Haft auf Bewährung und 1200 Euro Geldstrafe. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.
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