Beschluss gefasst

Gesundheitsreform nach Kraftakt nun auf Schiene

Politik
22.11.2023 11:12

Im Ministerrat ist am Mittwoch der zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ausgehandelte Finanzausgleich zur Verteilung von Steuermitteln für die kommenden fünf Jahre beschlossen worden. Mit dem Finanzausgleich verknüpft ist eine umfassende Gesundheitsreform.

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) sprach von einem „Pakt für die Zukunft“ mit „großem Reformcharakter“, bei dem das Steuergeld umsichtig zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt werde. Mit dem Finanzausgleich verknüpft ist eine umfassende Gesundheitsreform.

Gemäß dem vereinbarten Finanzausgleich bis 2028 bleibt zwar der Verteilungsschlüssel der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden (68 zu 20 zu 12 Prozent) entgegen den Forderungen von Ländern und Gemeinden gleich, jedoch gibt es 2,4 Milliarden Euro zusätzliches Geld jährlich vonseiten des Bundes. 1,1 Mrd. Euro davon fließen über einen neu eingerichteten Zukunftsfonds, deren Mittel für Kinderbetreuung, Wohnen und Klimaschutz eingesetzt werden sollen. Auch Gesundheit und Pflege werden stärker dotiert.

Von links: Finanzminister Magnus Brunner, Bundeskanzler Karl Nehammer und Sozialminister Johannes Rauch (Bild: APA/BKA/FLORIAN SCHR…TTER)
Von links: Finanzminister Magnus Brunner, Bundeskanzler Karl Nehammer und Sozialminister Johannes Rauch

Verhandlungen dauerten fast ein Jahr
Nach fast einem Jahr Verhandlungen habe sich die gesamtstaatliche Verantwortung bei allen Verhandlungspartnern durchgesetzt, freute sich Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) nach dem Ministerrat. Mit dem eingerichteten Zukunftsfonds sei ein „Paradigmenwechsel“ eingeleitet worden. Erstmals sei es außerdem gelungen, zusätzliches Geld mit Zielen zu verbinden, so Brunner.

Nach fast einjährigen Verhandlungen wurde die Gesundheitsreform nun fixiert. (Bild: kazoka303030/stock.adobe.com)
Nach fast einjährigen Verhandlungen wurde die Gesundheitsreform nun fixiert.

Zwei Drittel der vom Bund zusätzlich bereitgestellten Mittel sind mit konkreten Zielen verknüpft, allerdings ohne Sanktionsdrohung bei Nichteinhaltung. Anreiz soll aber sein, dass bei nachweislicher Erreichung der Ziele in einem Bereich die Gelder für andere Bereiche verwendet werden können, wie Brunner erklärte.

Kraftakt für Gesundheitsreform
Die mit dem Finanzausgleich verbundene Gesundheitsreform, die Brunner als „wahrscheinlich größte Gesundheitsreform der letzten 20 Jahren“ lobte, soll nach den Plänen der Regierung noch im Dezember im Nationalrat beschlossen werden und am 1. Jänner 2024 in Kraft treten. Die Reform sei ein „Kraftakt“ gewesen, berichtete Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Zentrales Anliegen sei es gewesen, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern, davon profitieren würden aber auch Ärzte und andere Gesundheitsberufe.

Kompromiss mit der Ärztekammer
Die gegenüber der Ärztekammer gemachten Abstriche in einigen Punkten der ursprünglich geplanten Reform verteidigte Rauch als Kompromiss und betonte, dass „jedes Vetorecht der Ärztekammer gefallen“ sei. Dieses sei antiquiert gewesen und habe zu Blockaden geführt. Das Motto, das künftig in der Gesundheit gelten solle, sei klar: „Digital vor ambulant vor stationär“, so Rauch.

600 Millionen für Ambulanzen und Strukturreformen
Rund 300 Millionen Euro pro Jahr fließen zusätzlich in den niedergelassenen Bereich, rund 600 Millionen Euro sind im Finanzausgleich für Spitalsambulanzen sowie für Strukturreformen vorgesehen. Teil der Gesundheitsreform sind Digitalisierung und Neuerungen in den Bereichen Gesundheitsförderung, beim Impfen, der Medikamentenversorgung und nicht zuletzt in der Pflege (mit einer Aufstockung des Pflegefonds von 455 Millionen Euro auf 1,2 Milliarden Euro pro Jahr). Der Bund verpflichtet sich zu den angekündigten zusätzlichen Stellen für Kassenärzte. Die Österreichische Gesundheitskasse soll einen bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag abschließen.

Die geplanten Einschränkungen bei der Gesamtvertragshoheit der Ärzte (samt Einfrieren der Honorare ab 2025 bei Nichteinigung) fielen letztlich weg. Dass die Sozialversicherung künftig Einzelverträge mit Ärzten abschließen kann, wurde gestrichen.

Ärztekammer bleibt Horrorvorstellung erspart
Für die Ärztekammer hatte dies eine Horrorvorstellung dargestellt. Sie hatte von einer Aufkündigung der Sozialpartnerschaft gesprochen, wollte eine millionenschwere Protestkampagne in die Wege leiten und hatte mit einem vertragslosen Zustand gedroht. Auch eine Pflicht zur Wirkstoffverschreibung kommt entgegen ursprünglichen Plänen doch nicht.

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