15.000-Euro-Strafe

Wendler nach Urteil sauer: „Bin völlig unschuldig“

Society International
22.11.2023 14:44

Michael Wendler (51, „Sie liebt den DJ“) ist in seiner Heimatstadt Dinslaken nach einem jahrelangen Prozess zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden. Der Schlagersänger wehrt sich jetzt öffentlich gegen die Vorwürfe. 

Das Amtsgericht sei überzeugt, dass Wendler Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung begangen habe, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Das Urteil, das bereits am Dienstag verkündet wurde, ist noch nicht rechtskräftig.

Wendler waren laut dem Urteil vor knapp zehn Jahren die Rechte an mehr als 150 seiner eigenen Titel überschrieben worden. Das Gericht war überzeugt, dass der ursprüngliche Rechteinhaber dadurch verhindern wollte, dass die Titel und die damit verbundenen Einnahmen bei einer bevorstehenden Zwangsvollstreckung verloren gehen. Den Gläubigern des ursprünglichen Rechteinhabers sei durch die Übertragung ein erheblicher Schaden entstanden.

„Völlig unschuldig“
Die Staatsanwaltschaft habe in dem Prozess eine Haftstrafe zur Bewährung für Wendler gefordert, der Anwalt des Musikers einen Freispruch, sagte die Gerichtssprecherin.

In einer über den Kurznachrichtendienst X (früher Twitter) verbreiteten Videobotschaft beteuerte Wendler im Anschluss noch einmal seine Schuldlosigkeit. In seiner Videobotschaft sagte Wendler zu den Vorwürfen: „Hanebüchen, total verrückt, und natürlich bin ich völlig unschuldig in dieser Sache.“ Schließlich habe er die Titel selbst komponiert - es könne keine illegale Vermögensverschiebung bei etwas geben, was ihm selbst gehöre.

Für das Gericht war aber nicht entscheidend, ob Wendler die Titel selbst komponiert hatte - sondern dass ihm bis zu der Überschreibung die Rechte daran nicht selbst gehörten. Es verurteilte ihn zur Zahlung von 150 Tagessätzen von je 100 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde Wendler als vorbestraft gelten, sagte die Gerichtssprecherin.

Nie persönlich im Gericht
Der Musiker, der aus dem deutschen Dinslaken stammt, aber seit Jahren in den USA lebt, ist in dem Prozess nie selbst erschienen. Das Gericht hatte 2021 deshalb sogar einen Haftbefehl erlassen, um ihn im Gerichtssaal vorführen zu lassen - dieser wurde aber in der nächsten Instanz als unverhältnismäßig aufgehoben. Wendler wurde im weiteren Prozess durch seinen Anwalt vertreten.

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(Bild: kmm)



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