Mutter schrie

Olivers Vater ortet “gewisse Dramatik” bei Entziehung

Steiermark
06.04.2012 12:26
Im Fall der Kindesentziehung vom Dienstag in Graz - der Däne Thomas S. entriss der Mutter den gemeinsamen fünfjährigen Sohn und brachte ihn nach Dänemark - hat sich erneut der Vater zu Wort gemeldet. Diesmal ging er in einem TV-Interview auf den Moment der Entführung ein: "Natürlich gab es da eine gewisse Dramatik", erklärte der 40-Jährige.

Die Mutter sei "erschrocken" gewesen und habe geschrien, dies habe wiederum den kleinen Oliver erschreckt. "Mein Sohn fragte: 'Was passiert da?', und ich habe ihm ruhig erklärt, dass seine Mutter erschrocken sei, weil wir da waren - weil sie damit nicht gerechnet hatte. Mehr war nicht dabei", sagte Thomas S. dem dänischen Sender TV2. Allerdings sei es "natürlich nötig" gewesen, die Mutter zurückzuhalten. Dies habe sein Begleiter getan, dessen Identität nicht gelüftet wurde.

Auch die steirische Mutter kam im dänischen TV zu Wort. Sie widersprach dem Vater wenig überraschend. "Ich weiß nicht, wie es Oliver wirklich geht. Ich kenne meinen Sohn gut genug, um zu wissen, dass ihm das schadet."

Steirische Behörden suchen Komplizen
Unterdessen konzentrieren sich die Ermittlungen der steirischen Exekutive auf jenen unbekannten Mann, der die Mutter festgehalten hatte. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Hansjörg Bacher, sagte am Freitag, dass die Mutter den Komplizen ihres Mannes bei der Kindesentziehung nicht wirklich erkannt habe. Man werde sich diesbezüglich auch an die dänischen Behörden wenden, allerdings werde wohl über die Osterfeiertage nicht viel geschehen.

Sowohl dänische als auch österreichische amtliche Stellen hatten bereits am Donnerstag versichert, in der Sache keinen unnötigen Druck aufbauen zu wollen.

Vater nach wie vor auf freiem Fuß
Gegen den Dänen war von österreichischen Behörden ein internationaler Haftbefehl erwirkt worden. In seiner Heimat war der Vater daher zuerst untergetaucht, hatte sich in der Folge aber den Behörden gestellt. Er ist derzeit auf freiem Fuß.

Kern des Konflikts sind zwei widersprüchliche Gerichtsentscheide: Mutter und Kind hatten rund eineinhalb Jahre in Österreich gelebt. In Dänemark wurde dem Vater die Obsorge zugesprochen, in Österreich der Mutter. Der Vater beruft sich naturgemäß auf den dänischen Rechtsspruch.

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