Wegen Verleumdung

FPÖ-Affäre: Noch eine Strafanzeige gegen Kunasek

Steiermark
23.11.2023 06:00

Nach einer anonymen Anzeige wird in der FPÖ-Finanzcausa seit April auch gegen Klubobmann Mario Kunasek ermittelt. Nun muss er sich mit einer weiteren Strafanzeige wegen Verleumdung auseinandersetzen.

Vor großen Aufgaben stehe, wie berichtet, die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, um die Finanz-Causa der Grazer FPÖ aufarbeiten zu können - es sollen unter anderem Steuergelder veruntreut worden sein, wir berichteten. Deswegen wurde ein zweiter Staatsanwalt hinzugezogen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

Einen Etappensieg darf nun auch der aus früheren FPÖ-Mandataren bestehende Korruptionsfreie Gemeinderatsklub Graz (KFG) feiern: Das Oberlandesgericht Graz hat den Privatbeteiligtenanschluss im Ermittlungsverfahren zugelassen. Somit wird er wie die Stadt Graz als Opfer geführt.

Alexander Pascuttini und Claudia Schönbacher (KFG Graz) (Bild: Sepp Pail)
Alexander Pascuttini und Claudia Schönbacher (KFG Graz)

„Ein Sieg für uns und den Rechtsstaat“, triumphiert Obmann Alexis Pascuttini. Und greift die Staatsanwaltschaft an: „Unsere Anwälte prüfen nun auf Amtshaftung. Unser Ausschluss war ein Justiz-Skandal! Jetzt soll sie uns schleunigst Akteneinsicht zukommen lassen!“

Anzeige wegen Verleumdung
FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek steht seit Mitte April nach einer anonymen Anzeige als Beitragstäter im Visier der Staatsanwaltschaft, der „Standard“ hat berichtet. Gegen die Tageszeitung führt er ein medienrechtliches Verfahren auf Unterlassung und will offensichtlich gegen den Whistleblower vorgehen.

Beschuldigt wird ein Ex-FPÖ-Mandatar. „Er wurde vom Standard namentlich als Zeuge angegeben“, sagt Kunaseks Anwalt Christoph Völk auf Anfrage der „Krone“. 

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Es ist verblüffend, wie locker mit Vermutungen umgegangen wird und so jemand der Gefahr behördlicher Verfolgung ausgesetzt wird

Anwalt Andreas Kleinbichler (Bild: Christian Jauschowetz)

Anwalt Andreas Kleinbichler

Der Betroffene wehrt sich mit einer Strafanzeige wegen Verleumdung: „Es ist verblüffend, wie leichtfertig mit vagen Vermutungen umgegangen wird und so jemand der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt wird“, ist sein Anwalt Andreas Kleinbichler empört.

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